Morin erteilt Stadtentwickler Kessler einen Verweis

Thomas Kessler wollte eine Diskussion anstossen über die verwaiste Innenstadt. Seine Idee hat unangenehme Folgen für ihn.

Magistrales «Meimei»: Guy Morin erteilt Thomas Kessler einen Verweis.

(Bild: ALEXANDER PREOBRAJENSKI)

Thomas Kessler wollte eine Diskussion anstossen über die verwaiste Innenstadt. Seine Idee hat unangenehme Folgen für ihn.

«Nein», «Ja» und «Nein». Die Antworten auf die SP-Anfrage zu Thomas Kesslers Äusserungen in der «Schweiz am Sonntag», wonach die Läden an der Schifflände auch sonntags geöffnet sein sollten, fallen knapp aus.

Die Knappheit erstaunt nicht. Denn von den sechs Fragen, welche die Gewerkschafterin Toya Krummenacher (Basler Gewerkschaftsbund) an den Regierungsrat richtete, waren vier rein rhetorischer Natur. 

Etwa so:

«Ist die zentrale Aufgabe der Kantons- und Stadtentwicklung als reine Konsumförderung zu verstehen?»

Oder so:

«Wäre Herr Kessler bereit, in Zukunft am Sonntag an der Schifflände im Laden an der Kasse zu sitzen und das bei einem Stundenlohn von etwa 25 Schweizer Franken (und ohne gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschlag)?»

Krummenacher räumt denn auch ein, dass ihre Interpellation mehr pädagogische Massnahme an Kesslers Adresse als politische Anfrage gewesen sei. «Ich wollte ihm aufzeigen, was es bedeutet, an einem Sonntag zu tiefem Lohn arbeiten zu müssen.»

Kessler kassiert Verweis

Der erhobene Zeigefinger von linker Seite sowie ein aufgebrachter Regierungskollege Christoph Brutschin scheinen auf Regierungspräsident Guy Morin Eindruck gemacht zu haben. Als Kesslers Vorgesetztem lag es an ihm, die Interpellation zu beantworten und allfällig darauf zu reagieren. Und Morin reagierte offenbar scharf.

«Herr Kessler hat sich öffentlich zu einem Sachthema in der Zuständigkeit eines anderen Fachdepartementes geäussert. Dies ist inkorrekt. Ihm wurde deshalb ein Verweis erteilt.»

Morin weigerte sich, weitere Fragen zu seiner Antwort und zum Verweis zu beantworten. Auch Kessler wollte dazu keine Stellung nehmen. Und Krummenacher zeigte sich von der Regierungsantwort «befriedigt», wollte dies aber auf keinen Fall so verstanden wissen, dass sie sich über den Verweis an Kessler «freue». Es sei jedoch erfreulich, dass der Regierungsrat seine Haltung zu den Ladenöffnungszeiten am Sonntag bestärkt habe.

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Auf Nachfrage erklärt die Leiterin des zentralen Personaldienstes, Andrea Wiedemann, worum es sich bei einem Verweis genau handelt:

«Ein Verweis ist eine personalrechtliche Massnahme gemäss § 24 Personalgesetz, welche ein Fehlverhalten sanktioniert.»

§ 24. Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses

1 Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten verletzen oder ungenügende Leistungen erbringen, ergreift die Anstellungsbehörde geeignete Massnahmen, um die geordnete Aufgabenerfüllung wieder sicherzustellen.

2 Die Anstellungsbehörde kann einen schriftlichen Verweis oder die Änderung des Aufgabengebietes am selben oder an einem anderen Arbeitsplatz verfügen. Bei Änderung des Aufgabengebietes wird der Lohn entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der neuen Aufgaben ausgerichtet.

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