Nach Kontrollen von Obdachlosen am Bahnhof SBB: Bundesrat klopft der Grenzwache auf die Finger

Die Gewährleistung der Sicherheit sei an solchen Orten nicht Aufgabe des Grenzwachtkorps, bestätigt nun auch der Bundesrat. Welche Kontrolltätigkeiten gestattet sind, bleibt allerdings schwammig.

Sicherheit an Bahnhöfen zu gewährleisten ist gemäss Bundesrat keine Grenzwächter-Aufgabe.

Was ist die Rolle der Grenzwächter am Bahnhof SBB? Vergangenen Sommer hatten Kontrollen der Grenzwächter für Kritik gesorgt. Die TagesWoche hatte darüber berichtet, dass diese regelmässig Obdachlose kontrolliert hatte. Und zwar einheimische, die gar nicht die Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz überquert hatten. Die Kontrollen hatten also weder mit Schmuggel noch mit Migration zu tun.

Weil diesen Mai die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger eine Interpellation einreichte, die unter anderem die Aufgabe des Grenzwachtkorps (GWK) geklärt haben wollte, musste sich der Bundesrat mit der Frage beschäftigen.

Dazu schreibt er: «Kernaufgabe des GWK ist und bleibt der Schutz der Landesgrenze.» Zu den Vorfällen in Basel heisst es:

«Hingegen gehört die Gewährleistung der Sicherheit auf dem Areal von Bahnhöfen nicht zu den Aufgaben des GWK. Bei der Kontrolle von Obdachlosen handelte es sich um Einzelfälle an der Grenze zum französischen Sektor des Bahnhofs Basel, bei denen sofort korrigierend eingegriffen wurde.»

Gegenüber der «Schweiz am Wochenende» sagte Matthias Simmen von der Eidgenössischen Zollverwaltung: «Das Grenzwachtkorps hat allerdings Kontrollbefugnisse auf dem Gelände des Bahnhofs Basel und kann Kontrollen vornehmen, wenn sich etwa ein Verdacht auf Betäubungsmitteldelikte ergibt.»

Auch der Bundesrat schreibt, es sei grundsätzlich sinnvoll, wenn die Grenzwache die Polizeikorps in den Kantonen unterstütze: «Wenn das GWK eine Übertretung feststellt, soll es den Fall im Sinne der Verfahrensökonomie wenn immer möglich selbstständig erledigen, ohne dass es zusätzlich die Polizei zuziehen muss.» Welche Formen von «Übertretungen» gemeint sind, bleibt im Schreiben offen. (dor)

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