Daniela Gaugler, das war die Landratspräsidentin, die nach einer Affäre wegen ihres Bed&Breakfast mitten im Amt zurücktrat. Jetzt hat die Baurekurskommission ihre Beschwerde abgewiesen. Warum das jetzt nur noch eine Sache der Familie Gaugler ist.
Es ist nur eine kleine Nachricht, die die Baselbieter Baurekurskommission heute verbreitete: Die Beschwerde von Daniela und Christoph Gaugler wird abgewiesen. Dem Ehepaar stehe nun der Rechtsmittelweg über das Kantonsgericht offen.
Gaugler – da war doch was. Genau: Daniela Gaugler, bis vor sieben Monaten Präsidentin des Baselbieter Landrats, SVP-Politikerin aus Lausen, gestolpert über eine Angelegenheit, in der ihr vor allem vorgeworfen wurde, illegal Dauermieter in ihrem Lausner Bed&Breakfast zu beherbegen. Daniela Gaugler, die Landratspräsidentin, die mitten in ihrem Amtsjahr zurücktrat.
Vollkommen von der Bildfläche verschwunden
Ein Bericht in der «Basellandschaftlichen Zeitung» im Juli 2014 war der Auslöser für eine monatelange Berichterstattung über Gaugler, über die Unregelmässigkeiten im Betrieb ihres Bed&Breakfast, über die mutmassliche Unvereinbarkeit dessen mit ihrem Amt als Landratspräsidentin. Die Lust am Skandal ging so weit, dass auch über Erbstreitigkeiten in der Familie Gaugler berichtet wurde.
Daniela Gaugler trat nach dem öffentlichen Druck im Oktober 2014 von allen ihren Ämtern zurück und verschwand vom einen Tag auf den anderen von der Bildfläche. Was damals blieb, war eine Verfügung des Baselbieter Bauinspektorats zum Bed&Breakfast, deren genauer Inhalt im Gegensatz zu den privaten Erbstreitigkeiten nicht an die Öffentlichkeit drang. Der Rekurs der Gauglers gegen diesen Entscheid lief noch, als sie schon zurückgetreten war.
Jetzt also hat die zuständige Kommission den Rekurs der Gauglers abgewiesen. Daniela Gaugler und ihr Mann Christoph könnten nun den Entscheid weiter ans Kantonsgericht ziehen. Und vielleicht sogar vor Bundesgericht. Das spielt für die Gauglers eine wichtige Rolle. Für die Öffentlichkeit aber nicht.
Daniela Gaugler hat ihre öffentlichen Ämter niedergelegt, sie ist, was sie schon im letzten Herbst war: eine Privatperson im Konflikt mit dem Kanton. Nur dass sie nun nicht mehr gleichzeitig auch die höchste Baselbieterin ist.
Am Schluss stand keiner mehr in einem guten Licht
Worüber Daniela Gaugler stolperte, war ihre unglaubwürdige und mit Widersprüchen behaftete Kommunikation – potenziert durch ein öffentliches Umfeld, das sich beispielhaft auf ihre Person eingeschossen hatte. Der Fall Gaugler war eine persönliche Affäre, die in einem politischen Verwirrspiel mündete und in einer Berichterstattung, die sich weitgehend mit Nebenschauplätzen aufhielt.
Die Beschwerde von Daniela und Christoph Gaugler wird also durch die Baurekurskommission abgewiesen. Es ist nur eine kleine Nachricht; eine Reminiszenz an eine Baselbieter Episode der öffentlichen Überforderung, in der am Schluss weder Daniela Gaugler, noch die Berichterstatter, noch die Volksvertreter in einem guten Licht erschienen.
Die Abweisung durch die Baurekurskommission sagt nichts darüber aus, ob Gaugler zu Recht zurücktrat oder nicht. Diese sagt nur, dass in ihren Augen die Argumente der Gauglers am Entscheid des Bauinspektorats nichts verändern. An jenem Entscheid, der jetzt wirklich nur noch das Problem der Familie Gaugler mit dem Kanton ist.