Komplizierte Regeln erschwerten bislang den Import von Waren aus dem Ausland. Ab dem 1. Juli ist damit Schluss. Neue Zollbestimmungen sorgen für eine klare Übersicht und weniger Stau.
Es wird nicht alles über den Haufen geworfen, wenn am 1. Juli 2014 die neuen Zollbestimmungen für die Schweiz in Kraft treten. «Wer schmuggelt, muss auch weiterhin mit Konsequenzen rechnen», sagt Jörg von Gunten, Einsatzoffizier bei der Grenzwacht Basel an der Medienkonferenz. Für Pendler und Einkäufer in den grenznahen deutschen Ortschaften bringen die neuen Zollbestimmungen aber einige Neuheiten.
In der Nordwestschweiz hat der grenzüberschreitende Verkehr in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen. Der Zoll Otterbach zählt durchschnittlich 340 Verzollungen am Tag und generiert mit diesen Zollabgaben 10 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr. Allerdings ist die Zollstelle vom stetig steigenden Verkehrsaufkommen zunehmend überlastet. Lange Wartezeiten für Grenzgänger sind die Folge.
Dem Gelegenheits-Schmuggel vorausgreifen
Die Verlockung, an der Grenze Zeit und Nerven zu sparen und einfach nicht zu verzollen, ist gross. Aktuell gehen den Behörden am Grenzübergang pro Tag durchschnittlich 14 Gelegenheits-Schmuggler ins Netz.
Die neuen Zollbestimmungen werden die komplizierten bestehenden Regeln vereinfachen und die Wartezeit verkürzen. Möglicherweise geht dann das Deklarieren zollpflichtiger Waren nicht mehr so oft «vergessen».
Mit den neuen Bestimmungen setzt der Zoll auch auf zeitgemässe Technik: Bald sollen Reisende ihre Waren mit dem Smartphone beim Zoll anmelden können, bevor sie an den Grenzübergang kommen. Das Deklarationsverfahren werde damit erheblich beschleunigt. An den Grenzübergängen in der Nordwestschweiz informieren bereits Plakate und Flyer über die neuen Bestimmungen, denn ab dem 1. Juli gilts ernst: «Es gibt keine Schonfrist», sagt von Gunten, «wir lassen an der Grenze keine Ausreden gelten».
Vor allem Tabakwaren und Alkohol sind betroffen
Tabak, Alkohol und Fleisch sind bis zu einer bestimmten Freimenge abgabenfrei. Bisher wurden diese Waren separat behandelt und fielen nicht in die Wertfreimenge, mit der alle übrigen Waren bis zu 300 Franken zollfrei eingeführt werden konnten. Ab 1. Juli werden Tabak und Alkohol neu in den Freibetrag der 300 Franken integriert. Wer also Kleider und Schmuck im Wert von exakt 300 Franken importiert und dazu noch zwei Flaschen Wein im Kofferraum liegen hat, muss den Gesamtwert der Kleider und des Weins verzollen, da dieser Gesamtwert die Wertfreigrenze übersteigt.
Neu wird bei der Verzollung auch strikt zwischen Mehrwertsteuern und Zollabgaben getrennt. Der Grenzgänger muss sich im Wesentlichen zwei Fragen stellen:
Übersteigt der Gesamtwert aller mitgeführten Waren 300 Franken?
- Nein: Die Waren sind mehrwertsteuerfrei.
- Ja: Der Gesamtwert der Waren ist mehrwertsteuerpflichtig.
Werden die definierten Freimengen (Fleisch, Alkohol, Tabak) überschritten?
- Nein: Die Waren sind zollfrei.
- Ja: Die Mehrmengen sind zollpflichtig.
Insbesondere alkoholhaltige Getränke sind von den neuen Bestimmungen betroffen. Zwar darf neu mehr Alkohol zollfrei eingeführt werden (fünf statt zwei Liter) sowie mit höherem Volumenprozent (bis 18% statt bis 15%). Allerdings ist jeder Liter über dieser Freimenge erheblich teurer als bis anhin (2 Franken statt 60 Rappen pro Liter). Von den neuen Zollbestimmungen nicht betroffen sind Kurierdienste und Pakete, die per Post eintreffen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung empfiehlt, sich rechtzeitig über die neuen Zollbestimmungen zu informieren.