Aus Sicht des Volkes war die Sache klar: Neuenburg braucht einen kantonalen Mindestlohn, entschied es und nahm im Jahr 2011 eine entsprechende Initiative an. Doch die Arbeitgeberverbände prozessierten gegen das folgende Gesetz bis vor Bundesgericht. Ihr Argument: Der Mindestlohn gefährde die Meinungsfreiheit.
Jetzt hat das Gericht entschieden, der Mindestlohn ist rechtens. Er beträgt 20 Franken pro Stunde beziehungsweise 3600 Franken pro Monat, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Nun überlegt sich die Gewerkschaft Unia auch Schritte in Basel. Sprecher Thomas Leuzinger will zwar noch nichts Konkretes sagen, ausser: «Wir werden das Thema diskutieren.» Man spürt aber heraus: der Wille für politische Vorstösse ist da.
Wenn die Gewerkschaft etwas planen würde, würde auch die SP Basel-Stadt das Thema «ernsthaft anschauen», wie Präsident Pascal Pfister sagt.
Ganz einfach wäre das nicht: Bei der Abstimmung über die nationale Mindestlohninitiative 2014 sagten 62 Prozent der Baslerinnen und Basler Nein.
«Tagesanzeiger»: Zweite Chance für den Mindestlohn