Neugier ohne gesetzliche Grundlage

In Basel-Stadt läuft derzeit die zweite staatliche «Familienbefragung». Die Neugier des Staates reicht in den 83 Fragen bis weit in den innerfamiliären Intimbereich hinein. Eine gesetzliche Grundlage für den amtlichen Röntgenblick fehlt.

In Basel-Stadt läuft derzeit die zweite staatliche «Familienbefragung». Die Neugier des Staates reicht in den 83 Fragen bis weit in den innerfamiliären Intimbereich hinein. Eine gesetzliche Grundlage für den amtlichen Röntgenblick fehlt.

«Ich war sehr erstaunt über die Fragen.» – «Ich verstand nicht, ob ich all das wirklich beantworten muss, was sie da von mir wissen wollen.» Ähnlich wie es diese beiden Mütter der TagesWoche gegenüber ausdrückten, ging es in den letzten Wochen 4998 anderen Männern und Frauen in Basel-Stadt.

Die «nach Zufallsprinzip aus der kantonalen Einwohnerdatenbank» Ausgewählten erhielten Anfang Mai einen Brief von Regierungspräsident Guy Morin mit einem Fragebogen als Beilage (siehe Hintergrund zum Artikel). «Ich bitte Sie, an der Befragung teilzunehmen und eine Stunde Ihrer Zeit, die zum Ausfüllen des Bogens benötigt wird, zu investieren», schrieb Morin. Die 32 Seiten mit den 83 Fragen bilden die zum zweiten Mal durchgeführte so genannte «Familienbefragung».

Strasse, Postleitzahl, Wohnungs- und Familiengrösse, Jahrgang aller Familienmitglieder, Nettoeinkommen und Bildungs- und Beschäftigungsgrad sind noch die einfacheren statistischen Angaben, die erfragt werden. Der Fragebogen, über den Morin im Begleitbrief schreibt, er sei  «anonym», dringt auch in intime Bereiche vor.

Sinngemäss lauten einige Fragen: Stammen die Kinder im Haushalt aus der aktuellen oder einer früheren Beziehung? Wer kümmert sich um die Kinder, wenn Sie abends in den Ausgang gehen? Wer wickelt das Baby? Wer wäscht, kauft ein, kocht, spielt mit den Kindern, hilft ihnen bei den Hausaufgaben? Wie gern kümmern Sie sich um ihre Kinder? Wie häufig gehen Ihre Kinder abends in Bars und Discos? Wie wollten Sie Familie und Beruf untereinander aufteilen bevor das erste Kind kam? Wie ist ihr Beziehungsstatus, leben Sie in einer festen Beziehung? Und unter einem Dach? Wie häufig hatten Sie Beziehungsprobleme in den letzten 12 Monaten? Erhalten Sie Sozialhilfe?

Zum «Nutzen» der Familien?

In seinem Begleitbrief zum Fragebogen verspricht Morin, die Umfrageergebnisse würden «zum Nutzen der Familien im Kanton Basel-Stadt verwendet». Bereits 2009 durchleuchtete der Kanton mit der ersten «Familienbefragung» anhand ähnlicher, von verschiedenen Ämtern gelieferter Fragen die Familienverhältnisse. Gefragt, wo denn die damaligen Ergebnisse seither konkret «zum Nutzen der Familien» verwendet worden seien, erklärt Morin, sie dienten beispielsweise dazu zu erfahren, wie wohl sich Familien in Basel fühlen, wo Lärmschutz – oder Verkehrsberuhigungsmassnahmen eventuell notwendig wären, oder wie zufrieden die Familien seien mit den familienergänzenden Betreuungsangeboten.

«Freiwillig» kommt nicht vor

Unklar bleibt, ob man an der Familienbefragung teilnehmen muss. Das Wort «freiwillig» sucht man in Morins Begleitschreiben zur Umfrage 2013 vergebens. Aus dem Brief geht nicht explizit hervor, ob die Teilnahme freiwillig erfolgt, oder ob einer Familie Sanktionen drohen durch den Staat, wenn sie nicht antwortet. Das hat einige der 5000 Angeschriebenen verunsichert.

Morin zu seiner präsidialen Wortwahl: «Die Formulierung ‚Ich bitte Sie an der Befragung teilzunehmen‘ drückt hinreichend aus, dass die Teilnahme freiwillig erfolgt.» Und er schiebt nach, es gehe mit der Formulierung auch darum, einen möglichst hohen Rücklauf zu erzielen. 

Morin beteuert in seinem Brief, der Fragebogen sei «anonym, so dass jeglicher Rückschluss» auf die antwortende Person «ausgeschlossen» sei. Dies gelte auch für die Auswertung, «welche im Statistischen Amt» erfolge. Wie die Anonymität in der Praxis garantiert wird, erklärt Morin nicht. Was mit den Fragebogen passiert, wer Zugang dazu hat, wo die Daten landen: Keine Angaben.

Morin, von der TagesWoche auf die fehlende Transparenz angesprochen, antwortet leicht gereizt: «Wir gehen davon aus, dass die Bevölkerung der Verwaltung soweit vertraut, dass wenn wir schreiben, die Auswertung erfolge anonym, wir uns auch daran halten.»

Umfrage ohne gesetzliche Grundlage

Eine gesetzliche Grundlage für den staatlichen Röntgenblick in die 5000 Familienverhältnisse existiert nicht. Beat Rudin, der baselstädtische Datenschutzbeauftragte, sagt: «Das Statistische Amt kann sich für seine Direkterhebungen (soweit es sie nicht im Auftrag des Bundes und damit gestützt auf Bundesrecht durchführt) nicht auf eine eigene gesetzliche Grundlage stützen.»

Die «Familienbefragung» ist eine kantonale Sache, darum trifft Rudins Diagnose für sie zu: Die gesetzliche Grundlage fehlt. Rudin ergänzt aber, in den Paragraphen 10 und 22 des baselstädtischen Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) sei «das Bearbeiten von Personendaten zu einem nicht personenbezogenen Zweck» geregelt. Das IDG sagt aber nichts zur «Beschaffung» der Personendaten nach Art der Familienbefragung.

Nach der rechtlichen Grundlage «seiner» Umfrage gefragt, antwortet der stellvertretende Projektleiter der «Familienbefragung», Jonas Eckenfels vom Statistischen Amt Basel-Stadt, kurz angebunden: «Per 18.9.2007 beschloss der Regierungsrat die Annahme eines kantonalen Befragungskonzeptes, welches unter anderem alle 4 Jahre die Durchführung einer kantonalen Familienbefragung vorsieht.»

Schönheitsfehler: Ein Regierungsbeschluss ersetzt keine fehlende gesetzliche Grundlage. Das folgenreiche «Befragungskonzept» seinerseits, das unter anderem vorsieht, die «Familienbefragung» bis 2025 alle vier Jahre durchzuführen, ist versteckt in einem nicht-öffentlichen Bericht des Statistischen Amtes an den Regierungsrat.

Statistikgesetz in der Pipeline

Vor einigen Tagen erhielten die Mitglieder des Grossen Rates vom Regierungsrat den «Ratschlag zu einem kantonalen Gesetz über die öffentliche Statistik (StaG)». Er geht zurück auf eine Motion, initiiert von Brigitta Gerber (Grünes Bündnis) aus dem Jahr 2010, mitunterzeichnet von Ursula Metzger (SP), Lukas Engelberger (CVP), Remo Gallacchi (CVP), Daniel Stolz (FDP) und Conradin Cramer (LDP). Gerber verlangt darin, ausgelöst von Bedenken hinsichtlich der kantonalen «Jugendbefragung» 2009, eine konkrete gesetzliche Grundlage für solche Unterfangen.

Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf gibt in Paragraph 11 der Regierung die Möglichkeit, Privatpersonen zu verpflichten, auf staatliche Umfragen zu antworten. Er nennt das «Mitwirkungspflicht». Soweit geht auf eidgenössischer Ebene das Bundesstatistikgesetz nicht. Dort hält Artikel 6 im Gegenteil extra fest: «Direkterhebungen sind für natürliche Personen in Privathaushalten freiwillig.» Diese explizite Zurückhaltung kennt der baselstädtische Gesetzesentwurf nicht.

Obwohl in der Motion von Gerber und Konsorten mit keiner Silbe die Rede davon ist, dass der Kanton neue Zwangsmittel wie diese «Mitwirkungspflicht» brauche, um seine Neugierde auszuleben. Sie verlangt lediglich die «Schliessung gesetzlicher Lücken im Datenschutzbereich». Insofern darf man gespannt sein, wie die Unterzeichnenden der Motion auf dieses von der Regierung reingeschmuggelte, von ihnen nicht verlangte «Extra» im Gesetztestext in der politischen Debatte reagieren werden.

Bussen für Umfrageverweigerer?

Dass jenen Familien Bussen drohen, die an der nächsten «Familienbefragung» 2017 nicht teilnehmen wollen, hält der Datenschutzbeauftragte Beat Rudin heute allerdings für unwahrscheinlich: «Ich gehe davon aus, dass unter der Geltung des Statistikgesetzes (in der heute vorgeschlagenen Form) bei unverändertem Fragebogen nicht gestützt auf Paragraph 11 Abs. 2 StatG-Entwurf eine Mitwirkungspflicht angeordnet werden kann, weil die Befragung besondere Personendaten enthält.» «Besondere Personendaten» meint Fragen nach Gesundheit, Sozialhilfebezug und «Informationenbündel», die ein Persönlichkeitsprofil erlaubten.

Immerhin verlangt der Entwurf zum Statistikgesetz, dass künftig die Befragten darüber zu informieren seien, «ob ihre Teilnahme freiwillig ist oder nicht». Somit wird 2017 Guy Morin, so er dann noch Regierungsrat ist, mit seinem missverständlichen Begleitbrief nicht mehr durchkommen.

 Den Fragebogen der Familienbefragung und das Begleitschreiben von Regierungspräsident Guy Morin finden Sie auf der Rückseite dieses Artikels.

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