Parlament hat das Sagen über den öffentlichen Raum

Der Grosse Rat segnete das Gesetz über die Nutzung des Öffentlichen Raumes (NöRG) ab – und brachte zwei Änderungen zu den Nutzungsplänen durch: Das Parlament soll diese selber ausarbeiten, ohne aber bestimmte Zwecke für Nutzungen im öffentlichen Raum zu definieren.

Der Grosse Rat hat sich selber eine neue Aufgabe erteilt: Er entscheidet künftig, wie der Öffentliche Raum genutzt wird. (Bild: Juri Weiss, Montage TagesWoche )

Der Grosse Rat segnete das Gesetz über die Nutzung des Öffentlichen Raumes (NöRG) ab – und brachte zwei Änderungen zu den Nutzungsplänen durch: Das Parlament soll diese selber ausarbeiten, ohne aber bestimmte Zwecke für Nutzungen im öffentlichen Raum zu definieren.

Was hat es sich ins Zeug gelegt, das Komitee Kulturstadt Jetzt, das sich für ein lebendiges Basel einsetzt. Anfang Woche legten deren Vertreter zuletzt öffentlich dar, was ihnen am Vorschlag zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG) nicht passt: Es soll nicht wie von der Regierung gewünscht definieren, welche Art Veranstaltungen wo stattzufinden haben, sondern nur die Rahmenbedingungen für Aktivitäten im öffentlichen Raum schaffen.

Am Mittwoch wiederholte Grossrat Elias Schäfer (FDP) als Komitee-Vertreter das Anliegen – und überzeugte die Mehrheit seiner Ratskollegen mit einer Frage, auf die es keine Antwort gibt: Wie sollen wir heute wissen, wo die Bedürfnisse in zwanzig Jahren liegen? Schäfer brachte sein Anliegen rasch und im Alleingang durch. Die Nutzungspläne sorgten aus einem anderen Grund dafür, dass die NöRG-Debatte fast den ganzen Tag beanspruchte.

Parlament bietet Transparenz 

Der Grund war die Frage: Wer soll die Pläne ausarbeiten? Für die Regierung stand fest: wir! Doch die zuständige Bau- und Raumplanungskommission (BRK) widersprach: Wir, das Parlament, müssen das tun. Bis auf die CVP/EVP-Fraktion war man sich im Rat einig. Nur das Parlament könne eine öffentliche Debatte, Transparenz und damit den Einbezug interessierter Gruppen gewährleisten. «Eine lebendige Stadt kann nicht von der Regierung verordnet werden», sagte Thomas Grossenbacher (Grünes Bündnis).

Das wird auch nicht der Fall sein: Der Grosse Rat hat sich selber die Aufgabe erteilt, die Nutzungspläne auszuarbeiten. Als Grundlage stehen ihm die bereits bestehenden Bespielungspläne zur Verfügung, die nun als Nutzungspläne gesetzlich verankert werden. Weniger angetan war der Rat von Änderungsanträgen der SP zur bewilligungsfreien Nutzung des öffentlichen Raumes.

Angst um Freiheitsverlust

Tanja Soland (SP) und Parteikollege Christian von Wartburg wollten die Streichung eines ganzen Paragraphen erwirken, um «mehr Freiheiten» zu garantieren. Der Passus betrifft Einschränkungen beim schlichten Gemeingebrauch. Dieser soll eingeschränkt werden, wenn gebaut wird oder eine Fläche frisch bepflanzt wurde – aber auch aus Sicherheits- oder Sauberkeitsgründen.

Randständige und Jugendliche könnten dadurch vertrieben werden, befürchtet Tanja Soland. Ausserdem lasse die Formulierung zu, dass beispielsweise das Rheinbord aus Sauberkeitsgründen für den schlichten Gemeingebrauch geschlossen werden könne. BRK-Präsident Andreas Albrecht (LDP) widersprach: Eine verschmutzte Strasse könne für die Reinigungsdauer gesperrt werden, «alles andere wäre unverhältnismässig». Ganz so wichtig war aber auch ihm der Begriff «Sauberkeit» nicht, weshalb er den Vorschlag seines Fraktionskollegen André Auderset, nur das Wort «Sauberkeit» zu streichen, unterstützte – und mit ihm die Mehrheit des Parlaments. 

Gebührenfreie Spontan-Demos

Mit einem weiteren Anliegen war die SP erfolgreicher: Politische Aktionen seien im NöRG zu wenig berücksichtigt, obwohl diese oftmals im öffentlichen Raum stattfänden. Einen zusätzlichen Paragraphen für spontane Veranstaltungen lehnten die Kollegen zwar ab, sie halten es aber wie die SP für richtig, keine Gebühren für «politische Kommunikationsgrundrechte» wie beispielsweise Demonstrationen im öffentlichen Raum zu erheben.

Das leicht abgeänderte Gesetz kam schliesslich mit 77 zu 4 Stimmen und 5 Enthaltungen durch. Damit ist die Nutzung des öffentlichen Raums aber nicht abschliessend geregelt: Die Verordnungen dazu werden jetzt anhand der Debatte ausgearbeitet.

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