Politik verleitet Mediziner zum Geldverschwenden

Das Parlament redet vom Kostensparen, hält aber an Anreizen zur Verschwendung fest. Ein Beispiel sind Knie-Arthroskopien.

Kostspielige Spitalaufenthalte: Meniskus-Operationen mit Arthroskopie könnten fast immer ambulant durchgeführt werden. (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Parlament redet vom Kostensparen, hält aber an Anreizen zur Verschwendung fest. Ein Beispiel sind Knie-Arthroskopien.

Zwei Drittel der rund 30’000 Knie-Arthroskopien in der Schweiz führen Chirurgen in einem Spital stationär mit Übernachtung der Patienten durch*, obwohl sie diesen Eingriff in fast allen Fällen auch ambulant vornehmen könnten.

Die stationären Eingriffe nur dieser einen Operation bedeuten für die Prämien- und Steuerzahler einen Aufpreis von 40 Millionen Franken, ohne dass sie irgendeinen gesundheitlichen Nutzen davon haben.

«Keinen medizinischen Grund»

«Es gibt keinen medizinischen Grund, eine arthroskopische Meniskus-Operation stationär zu machen», erklärt Luzi Dubs, praktizierender Orthopäde in Winterthur und früherer Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie. Dubs führt Knie-Arthroskopien seit mehr als zwanzig Jahren nur noch ambulant durch.

Für ihn ist klar: «Es liegt allein an den finanziellen Anreizen», dass in der Schweiz 20’000 Eingriffe trotzdem stationär durchgeführt werden. Denn für eine Operation, die stationär durchgeführt wird, «erhält man drei- bis siebenmal mehr Entschädigung». In den USA würde in 99 Prozent der Fälle ambulant operiert, ohne Übernachtung in einem Akutspital.

Auch Spitäler könnten ambulant operieren

Der Berner Orthopäde Bernhard Christen von der Hirslandenklinik gehört zur Mehrheit der Orthopäden, die Knie-Arthroskopien meistens noch stationär durchführen. Es gebe zwar in vielen Fällen «keine echten medizinischen Gründe» für eine Operation im Spital, räumt Christen ein, und ambulante Operationen wären auch in Spitälern durchaus möglich. Doch könnten Spitäler und Ärzte bei stationär durchgeführten Eingriffen «deutlich mehr abrechnen».

Besonders krass seien die Unterschiede bei privat oder halbprivat versicherten Patienten. Bei diesen könne man nur Zusatzhonorare abrechnen, wenn sie stationär im Spital behandelt werden. Also werden solche Zusatzversicherte stationär operiert, obwohl auch die soziale Grundversicherung einen Teil der Kosten zahlen muss.

Unter Vertragszwang, ohne finanziellen Anreiz

Im Gegensatz zu Holland unterliegen die Kassen in der Schweiz einem Vertragszwang. Deshalb sind sie verpflichtet, in der Grundversicherung die vollen Kosten in jedem Fall zu zahlen, ob die Knie-Arthroskopien nun stationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Tarife sind zwar von Kanton zu Kanton unterschiedlich, doch in der gleichen Region jeweils für alle Kassen gleich.

Die Kassen könnten Ärzte und Spitäler höchstens freundlich auffordern, arthroskopische Meniskus-Operationen ambulant vorzunehmen. Doch dazu haben die Kassen keinen Anreiz, weil sie für stationäre Eingriffe nur die Hälfte der anfallenden Kosten übernehmen müssen. Die andere Hälfte zahlen die Kantone mit Steuergeldern. Nach Auskunft der Visana müssen die Kassen für einen stationären Eingriff über die ganze Schweiz hinweg durchschnittlich nur 2200 Franken zahlen. Das ist weniger als für einen ambulanten Eingriff, der die Kassen durchschnittlich 2300 Franken kostet.

Im Kanton Zürich zum Beispiel verlangen die Spitäler für eine stationäre Knie-Arthroskopie nach Angabe der Kasse Helsana durchschnittlich 4282 Franken. Davon müssen die Kassen nur die Hälfte zahlen, also 2141 Franken. Der gleiche Eingriff ambulant durchgeführt kostet die Kassen im Zürcher Durchschnitt 2358 Franken. Im Kanton Bern kostet eine ambulante Arthroskopie die Kassen durchschnittlich 2247, eine stationäre dagegen nur 1980 Franken, weil der Kanton die Hälfte der Rechnungen mit Steuermitteln zahlt.

Das Parlament ermöglicht diesen Missstand

Ähnliches gilt für andere chirurgische Eingriffe, die in vielen Fällen ambulant statt stationär durchgeführt werden könnten. Doch das Parlament hat mit seinen Gesetzen ermöglicht:

  • dass an gleichen Operationen doppelt so viel verdient werden kann, wenn sie stationär statt ambulant erfolgen;
  • dass die Kassen von den stationären Kosten nur die Hälfte zahlen müssen;
  • dass identische stationäre Behandlungen von Privatpatienten mehr kosten dürfen – im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen;
  • dass die Kassen alle Rechnungen zahlen müssen, selbst wenn den viel höheren Gesamtkosten kein Nutzen gegenübersteht.

Das Nachsehen haben Prämien- und Steuerzahler.

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Dieser Text ist zunächst auf infosperber.ch erschienen. 

Quellen

*Quelle Obsan/BfS: «Variations géographiques dans les soins de santé», 2014, mit deutscher Zusammenfassung.

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