Am 3. Februar wurde in der Innenstadt gegen die türkische Militäroffensive in Nordsyrien demonstriert. Obwohl die Kundgebung bewilligt war, hielt die Polizei rund ein Dutzend Personen für Stunden auf dem Posten fest, liess sie erkennungsdienstlich behandeln und verhinderte so deren Teilnahme am Protestzug. Transparente wurden als «verdächtige Gegenstände» beschlagnahmt. Über diesen Polizeieinsatz und eine Hausdurchsuchung im Vorfeld fordert die BastA!-Grossrätin Tonja Zürcher nun Auskunft von der Regierung.
«Die Polizei behinderte gezielt die Ausübung des verfassungsmässigen Grundrechts der Demonstrationsfreiheit, ohne dafür eine nachvollziehbare Erklärung abzugeben», schreibt Zürcher in ihrer schriftlichen Anfrage an den Regierungsrat. Die Polizei habe nicht deeskalierend gewirkt, sondern mit ihrem «unverhätnismässigen und repressiven Vorgehen … die Situation beinahe zum Eskalieren» gebracht. Die angbrachten Gründe für den Einsatz seien «kaum verhältnismässig» und würden den Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen nicht rechtfertigen.
Zürcher will unter anderem von der Regierung wissen, wie viele Personen genau betroffen waren, und ob es zum «üblichen Vorgehen gehöre», dass Demonstranten bis nach dem Ende einer Kundgebung auf dem Posten festgehalten werden. Ihr Fragekatalog gipfelt in der Feststellung, dass die Repression gegen linke Aktivistinnen und Aktivisten in letzter Zeit deutlich zugenommen habe, und in der Frage, ob die Polizei damit eine bestimmte Strategie verfolge.