Presserat weist Beschwerde von Natalie Rickli zurück

SVP-Nationalrätin Natalie Rickli hat in einem Kommentar der TagesWoche grobe Verstösse erkannt. Der Presserat hat ihre Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.

Nix zu beanstanden: Der Presserat stützt einen kritischen Kommentar über Natalie Rickli.

Die Vorwürfe, die SVP-Nationalrätin Natalie Rickli gegen die TagesWoche erhoben hat, sind gravierend. Im Kommentar «Wie SRF-Gegner mit SRF reich werden wollen» seien wichtige Informationen unterschlagen worden. Zudem seien im Artikel Fakten und Kommentar nicht getrennt und Rickli nicht angehört worden.

Rickli reichte deshalb Beschwerde beim Presserat ein. Der Presserat ist die Beschwerde-Instanz der Medienbranche, seine Beurteilungen trifft er anhand eines Verhaltenskodex.

Problematischer Interessenkonflikt

Ricklis Beschwerde richtete sich gegen einen Kommentar von Gabriel Brönnimann. Darin kritisiert Brönnimann einen Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen an den Bundesrat. Die von Rickli präsidierte Kommission verlangte darin, dass die SRG ihre Inhalte gratis privaten Medienhäusern zur Verfügung stellen muss. Profitieren würde davon unter anderem Ricklis Arbeitgeber, der Werbevermarkter Goldbach Group.

Rickli beklagt, die TagesWoche würde ihr persönliche Bereicherung vorwerfen. Ihre Beschwerde weist der Presserat vollständig ab:

  1. Es werde im Kommentar suggeriert, sie, Natalie Rickli, habe den Vorstoss eingereicht. Der Presserat sagt: «Nach Einschätzung des Presserats suggeriert er das an keiner Stelle.»
  2. Es werde die wesentliche Information verschwiegen, dass sich schon der Bundesrat mit «Open Content» auseinandergesetzt habe. Der Presserat sagt: «Journalisten müssen nicht alle vorhandenen Informationen veröffentlichen. Erst recht nicht bei Kommentaren.»
  3. Es werde unterstellt, die geplante Gesetzesänderung habe einen wirtschaftlichen Hintergrund. Dabei gehe es einzig um die SRG-Inhalte. Der Presserat sagt: «Der Vorwurf [der TagesWoche] ist nicht ungerechtfertigt.» Der Bundesrat weise auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit der SRG-Inhalte hin.
  4. Rickli klagt, sie sei nicht angehört worden. Der Presserat kommt zum Schluss, dass kein schwerwiegender Vorwurf erhoben worden sei, der eine Anhörungspflicht nach sich gezogen hätte: «Es ist davon auszugehen, dass Parlamentarier sich im politischen System gemäss den Interessen ihrer Arbeitgeber verhalten.» Es sei die Aufgabe der Journalisten, Interessenbindungen von Politikern und Politikerinnen offenzulegen. «Dabei kann nicht erwartet werden, dass die Parlamentarier jedes Mal angehört werden.» Es wäre dem Text aber gut angestanden, so die Medienwächter, wenn Rickli zu Wort gekommen wäre.
  5. Rickli bemängelt ausserdem, dem durchschnittlichen Leser sei nicht klar, was Faktenaussagen seien und was Kommentar. Der Presserat hält fest: «Der Artikel ist als Kommentar gekennzeichnet.»

Die Stellungnahme des Presserats in voller Länge.

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