Die Wettbewerbskommission (Weko) will innert der gesetzlichen Frist von vier Monaten genau prüfen, «wie sich das geplante Zusammenschlussvorhaben auf den Wettbewerb auswirkt». Im Fokus sind die akutstationären Spitaldienstleistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich.
Der baselstädtische Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger hatte bei der Präsentation der Staatsverträge am 3. Juli angekündigt, bei Widerstand seitens der Weko juristisch für die Spitalfusion kämpfen zu wollen. Sein Baselbieter Kollege Thomas Weber hatte versprochen, die beiden Kantone würden als Regulatoren ihre eigenen Spitäler nicht unzulässig bevorzugen.
Wie auf Anfrage zu erfahren war, sehen die beiden Gesundheitsdirektoren drei denkbare Szenarien: Die Weko könne die Fusion ohne Vorbehalt genehmigen, sie untersagen oder sie mit Bedingungen und Auflagen zulassen. Sie seien aber weiterhin davon überzeugt, dass ihr Fusionsprojekt «zweckmässig und zukunftsträchtig» sei.
Spitalfusion beider Basel: Der Prämienzahler ist der grosser Verlierer