Raucher- und Sprachinitiative abgelehnt

Die Raucherinitiative wird mit 50,23 zu 49,77 Prozent knapp abgelehnt. Rechtlich bleibt beim Rauchen in Basler Beizen somit alles beim Alten. Baudirektor Hans-Peter Wessels erhofft sich vom Raucherclub Fümoar nun ein Einlenken. Fümoar will davon nichts wissen.

Verbotenes Vergnügen: Auch die gemütliche Quartierbeiz muss rauchfrei bleiben. (Bild: Keystone)

Die Raucherinitiative wird mit 50,23 zu 49,77 Prozent hauchdünn abgelehnt. Rechtlich bleibt beim Rauchen in Basler Beizen somit alles beim Alten. Baudirektor Hans-Peter Wessels erhofft sich vom Raucherclub Fümoar nun ein Einlenken. Fümoar will davon nichts wissen.

Sogar die Kameras waren falsch aufgestellt, sie hatten die vermeintlichen Sieger der Abstimmung zu einer Lockerung des Nichtraucherschutzes in Basler Beizen im Fokus. Es jauchzte dann aber aus vollen und gesunden Kehlen: die Lungenliga. 17 Stimmen hatten ihr nach Auszählung der brieflich Stimmenden am Sonntag Mittag noch gefehlt zur Mehrheit. Um 14 Uhr war das Resultat gedreht. 23’591 Basler lehnen die Initiative ab, den Unterscheid ausgemacht haben lediglich 212 Stimmen. 

Maurus Ebneter, Vorstandsmitglied des Wirteverbands Basel-Stadt, spricht von «einem fast zufälligen Entscheid». Er hat mit breiter Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager versucht, den Abstimmungsentscheid von 2008 zu kippen, als bereits einmal eine Mehrheit im Kanton einen vergleichsweise scharfes Rauchverbot beschlossen hatte. Vielmehr sollte Basel die Regelung des Bundes übernehmen, die vorsieht, dass in kleinen Restaurants und Bars mit einer Fläche bis 80 Quadratmeter, geraucht werden darf.

Ebneter befürchtet, dass es in der Basler Beizenszene zu einer Bereinigung kommen wird: «Die gemütlichen Treffpunktlokale werden es schwer haben, ihr Konzept ist gefährdet. Einige werden zumachen müssen. Für die ganze Branche bedeutet dieser Entscheid, dass sie ihr Umsatzpotential nicht erreichen kann.»

Warten auf das Gerichtsurteil

Ebneter rät den Wirten davon ab, unmittelbar auf die Abstimmung zu reagieren. Insbesondere das Fümoar-Modell, glaubt er, könne auch weiterhin Bestand haben. Bei Fümoar haben sich rund 190 Beizen zu einem Verein zusammengeschlossen. Um in die Lokale reinzukommen, muss man Mitglied sein. Dort darf weiterhin geraucht werden. «Das Bundesgericht muss klären, was es unter Öffentlicher Zugänglichkeit versteht». Ein Gerichtsurteil im Kanton Thurgau, das noch nicht rechtskräftig ist, hat die Umgehung der Rauchergesetze durch Vereinsgründungen für rechtswidrig erklärt. 

Kein Grund, nun etwas zu ändern, sieht auch der Verein Fümoar. «Morgen werden die neuen Mitgliederausweise gedruckt», verkündet Präsident Mario Nanni, Wirt im Pinguin, trotzig. Bei einer Annahme der Initiative wäre der Verein aufgelöst worden: «Nächste Woche ist unsere Mitgliederversammlung, dann wäre der Antrag dazu gestellt worden.» Nun geht der Kampf weiter. Fümoar werde alle vom zuständigen Bau- und Verkehrsdepartement verhängten Massnahmen anfechten. 

Bei Baudirektor Hans-Peter Wessels stossen die aufmüpfigen Fümoar-Beizer auf wenig Verständnis: «Es wäre vernünftig, dass der Verein nun einlenkt und sich dem demokratisch geäusserten Willen der Mehrheit beugt.» Sobald das Abstimmungsresultat bestätigt ist, würden auch Beizen, die weniger als 80 Quadratmeter Fläche aufweisen und bislang verschont worden sind, verwarnt. Ob das bereits reicht, um das Rauchverbot durchzusetzen, glaubt Wessels nicht: «Es ist gut möglich, dass erst ein Gerichtsentscheid für klare Verhältnisse sorgt.»

Wessels gefordert

Das Rauchverbot zu vollziehen, das erwartet Urs Brütsch, Geschäftsführer der Lungenliga beider Basel, die sich zuvorderst gegen die Initiative engagiert hatte: «Das Rebellentum bei Fümoar lebt weiter. Aber Wessels muss nun halten, was er versprochen hat, und das Gesetz durchsetzen» Wessels Departement hatte bereits in der Vergangenheit gegen Fümoar-Beizen administrative Verwarnungen ausgesprochen. Zuletzt aber wegen der Abstimmung darauf verzichtet. Eine Verwarnung kostet bis 1000 Franken, im Wiederholungsfall ist sogar der Patententzug möglich ist. 

Rückenwind verspricht sich Brütsch für die nationale Abstimmung, die in zwei bis drei Jahren ansteht. Dann will die Schweizer Lungenliga die strenge Basler Regelung in der ganzen Schweiz durchsetzen. Demnach darf in allen Beizen einzig in unbedienten Raucherabteilen geraucht werden. Dadurch soll das Servicepersonal geschützt werden. «Wenn selbst ein liberaler Kanton wie Basel-Stadt Ja zum Rauchverbot sagt, müsste auch in der Restschweiz eine Mehrheit zu finden sein», glaubt Brütsch. 

Schwarzer Tag für Frehner

Alle drei kantonalen Abstimmungen verloren hat die Basler SVP. Schmerzhaft ist vor allem das Nein zur Initiative «für eine faire Einbürgerung». Immerhin 41,4 Prozent aller Basler Stimmberechtigten sagten zu Sprachinitiative Ja, die vor Einbürgerungen mündliche und schriftliche Sprachtests auf hohem Niveau gefordert hat. Mit 63,7 Prozent Ja-Anteil durchgekommen ist der Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser legt die Messlatte tiefer an. Welches Sprachniveau genau für den Schweizer Pass nötig sein wird, muss jetzt die Regierung bestimmen.

Sebastian Frehner, Präsident der Basler SVP, suchte nach der «verpassten Chance» nach Erklärungen: «Alle Parteien waren gegen uns, eine ganz miese Rolle haben die Medien gespielt, die unsere Initiative ins Lächerliche gezogen haben.» Frehner glaubt, dass ein Erfolg möglich gewesen wäre. Es sei nach den Parlamentswahlen aber schwierig gewesen, für den Abstimmungskampf genügend Ressourcen aufzubringen. «Die Regierung hat den Abstimmungstermin absichtlich so angesetzt», lamentiert Frehner. Auch von der Schweizer Mutterpartei sei keine Unterstützung gekommen: «Die nehmen immer nur Geld von uns.» Um Werbeflyer an die Haushalte zu verschicken, hätten die Mandatsträger, also auch Frehner selber, Geld lockermachen müssen.

Mit 31’382 gegen 11’266 Stimmen angenommen wurde die dritte Vorlage, eine Verfassungsänderung: Wie in den meisten Kantonen ist die baselstädtische Regierung künftig alleine für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts zuständig; heute hat teils der Grosse Rat das letzte Wort. Einbürgerungsentscheide müssen jedoch nach neuem Bundesrecht gerichtlich überprüfbar sein, was im Parlament nicht möglich ist.

Die Stimmbeteiligung lag bei 42,89 Prozent. Fast 97 Prozent aller Stimmenden haben ihr Votum brieflich abgegeben.

 

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