Raucherabstimmung – was nun?

Nach dem Nein zur Lungenliga-Initiative sind neue Fragen rund um das Rauchverbot entstanden. Hier ein paar Antworten.

Nach der verlorenen Abstimmung der Lungenliga darf – trotz eines bereits bestehenden Rauchverbots – mancherorts weitergeraucht werden. (Bild: Martina Rutschmann)

Nach dem Nein zur Lungenliga-Initiative sind neue Fragen rund um das Rauchverbot entstanden. Hier ein paar Antworten.

Was für Auswirkungen hat das Nein zur Lungenliga-Initiative für Basel-Stadt?

In Basel-Stadt ist ein ähnliche strenges Gesetz wie das von der Lungenliga angestrebte bereits in Kraft. Hier gilt auf kantonaler Ebene ein Rauchverbot für Restaurants und Bars. Bediente Fumoirs sind verboten. Einzig unbediente, von der Gastwirtschaft abgetrennte Fumoirs, sind erlaubt. Fumoirs gibt es wegen den strengen Vorschriften und der hohen Kosten aber nur wenige. Allerdings ist das Rauchen an allen Einzelarbeitsplätzen, wie es die Lungenliga jetzt verlangt hat, in Basel nicht verboten.

Warum hat die Lungenliga dann so für dieses Gesetz gekämpft, wenn es bereits gilt?

Wie Basel-Stadt haben sich bereits in der Vergangenheit sieben weitere Kantone für eine strengere Regelung als die nationale ausgesprochen. Die Lungenliga strebte indes ein strenges nationales Gesetz für alle Kantone an. Zwar gilt auf nationaler Ebene seit dem 1. Mai 2010 ein Rauchverbot, dieses erlaubt jenen Kantonen ohne eigene Regelung aber teilweise weiterhin Raucherlokale und bediente Fumoirs.

Warum gibt es trotz dieses strengen Gesetzes in Basel Fümoar-Lokale, in denen im ganzen Restaurantsbereich geraucht werden darf?

Der Verein Fümoar ist als Reaktion auf das verschärfte Gesetz entstanden. Da in den entsprechenden Beizen nur Vereinsmitglieder zugelassen werden, handelt es sich gemäss Fümoar-Statuten nicht um öffentlich zugängliche Restaurants, sondern um Vereinslokale.

Der Verein Fümoar ist dennoch vor Gericht abgeblitzt. Es hiess, damit würde das Gesetz umgangen. Was passiert nun?

Die Verantwortlichen werden den Fall vors Bundesgericht weiterziehen, weil sie nach eigenen Angaben der Auffassung sind, «dass kein kantonales Gericht ein mit einer Volksabstimmung abgesegnetes Gesetz als verfassungswidrig aufheben würde» – was ja bisher auch nicht der Fall war. Laut den Fümoar-Verantwortlichen steht das kantonale Bedienungsverbot im Widerspruch zu einem entsprechenden Artikel der Bundesverfassung, wonach nur der Bund Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmenden erlassen kann. «Bei Annahme der Lungenliga-Initiative wäre das Bedienungsverbot bundesrechtlich und somit verfassungskonform geregelt worden, womit die Diskriminierung der kleinen Beizen festgestanden hätte», heisst es auf Anfrage beim Verein. 

Was bedeutet das für den Verein?

In Fümoar-Lokalen wird solange noch geraucht, bis das Bundesgericht anders entschieden hat. 

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