Regierung für Wiederholung der Wiederholungabstimmung

Der Baselbieter Regierungsrat spricht sich dafür aus, die Abstimmung über das Sparpaket beim öffentlichen Verkehr zu wiederholen. Sie unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Motion der SP-Fraktion zur Abstimmung und bietet damit Hand, damit der Landrat aus einer verfahrenen Situation wieder herausfinden kann. 

Auch 2017 fährt das «Läufelfingerli» ungebremst weiter. Solothurn wehrte sich gegen Einsparungen.

(Bild: Nils Fisch)

Der Baselbieter Regierungsrat spricht sich dafür aus, die Abstimmung über das Sparpaket beim öffentlichen Verkehr zu wiederholen. Sie unterbreitet dem Landrat eine entsprechende Motion der SP-Fraktion zur Abstimmung und bietet damit Hand, damit der Landrat aus einer verfahrenen Situation wieder herausfinden kann.

Rückblende: Nachdem es der Rat denkbar knapp mit 43 zu 42 Stimmen abgelehnt hatte, Beiträge an unrentable Postautolinien und das «Läufelfingerli» zu kürzen, verlangte die SVP eine Wiederholung der Abstimmung. Grund: SVP-Landrat Georges Thüring habe zwar per Knopfdruck abgestimmt, seine Stimme sei jedoch nicht erfasst worden. In der zweiten Abstimmung zur selben Vorlage kehrte der Landrat dann den Entscheid um und sagte plötzlich mit 44 gegen 43 Stimmen Ja zur Sparmassnahme von 1.7 Millionen Franken. Aus einem Nein war plötzlich ein Ja geworden.

Den falschen Knopf gedrückt

In der Aufregung rund um die Wiederholung der Abstimmung drückte SP-Landrat Jürg Degen aus Itingen versehentlich den falschen Knopf. Ausgerechnet Degen, der sich immer für den öffentlichen Verkehr stark gemacht hatte.

Trotz Ungereimtheiten bei der ursprünglichen Abstimmung – so war unklar, ob es zulässig war, diese Abstimmung überhaupt noch einmal durchzuführen – verzichtete die SP auf eine staatsrechtliche Beschwerde und reichte stattdessen eine Motion ein. Diese Motion ermöglicht es dem Landrat, über diese Kürzung noch einmal separat abzustimmen. Wann diese «finale Abstimmung» stattfinden soll, entscheidet das Büro des Landrats.

Im Gegensatz zum schwankenden Parlament revidierte die Baselbieter Regierung ihre Meinung nicht: Sie ist für die Wiederholung der Wiederholungsabstimmung, obwohl die Zustimmung zur Sparvorlage ganz im Sinne der Regierung ist und der Entscheid nach ihrer Einschätzung auch rechtsgütlig wäre: «Die in der SP-Motion beschriebenen Unklarheiten beim Abstimmungsprozedere und die grosse Tragweite des Entscheids liessen jedoch aus Sicht der Regierung eine erneute Abstimmung sinnvoll erscheinen.»

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