Die Regierung hat die Vorlage zum neuen Taxigesetz überarbeitet und dabei die vorgesehene Limitierung der Taxis aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Eine Lohnerhebung soll Klarheit schaffen, wie viel die Taxifahrer tatsächlich verdienen. Die Gewerkschaft ist enttäuscht.
Im Ratschlag zum Taxigesetz verzichtet die Regierung auf eine Limitierung der Taxilizenzen, wie sie Taxifahrer und die Gewerkschaft Unia seit einiger Zeit fordern. Im ersten Entwurf zur Gesetzesrevision hatte der Regierungsrat noch eine entsprechende Limitierung auf 450 Taxis vorgesehen, wogegen sich die FDP und der Gewerbeverband in der Vernehmlassung offensichtlich erfolgreich wehrten. Während dem Vernehmlassungsverfahren im Sommer 2013 gingen bei der Regierung 28 Antworten ein, wie der Regierungsrat in seiner Mitteilung schreibt. Diese Ergebnisse seien in den überarbeiteten Gesetzesentwurf eingeflossen.
Unia-Sekretär Roman Künzler bezeichnet den Entscheid als «ernüchternd». Die Taxifahrer hatten bei einer Kundgebung im vergangenen Herbst eine Beschränkung auf 350 Taxis gefordert, derzeit sind in Basel-Stadt 480 Taxis gemeldet.
Andere Massnahmen zur Qualitätssteigerung
Statt mit einer Limitierung der Taxilizenzen will die Regierung mit anderen Massnahmen die Qualität im Taxigewerbe steigern. So sollen Taxifahrer als Voraussetzung für eine Bewilligung einen guten Leumund vorweisen. Zudem will die Regierung die Bewilligungen auf fünf Jahre begrenzen. Mit dieser Regelung solle der Markt «beweglicher» werden, schreibt die Regierung in der Mitteilung. Zudem müssen die Fahrer gut genug Deutsch können und die Stadt kennen. Die Fahrbewilligungen sollen zudem nur solange Gültigkeit haben, wie sie tatsächlich genutzt werden.
Zudem soll es künftig nur noch eine Bewilligungsart geben, wodurch alle Taxifahrer die Standplätze nutzen können. Bisher durfte eine kleine Minderheit von 18 Taxifahrern die keiner Zentrale angeschlossen sind, nicht auf den offiziellen Standplätzen parkieren.
Wieviel die Fahrer wirklich verdienen
Ein weiterer Diskussionspunkt während der vergangenen Monate war die Forderung der Taxifahrer, SP und der Unia nach einem Mindestlohn. Die Gewerkschaft kritisierte in der Vergangenheit wiederholt die tiefen Löhne im Taxigewerbe. Sie bezifferte diese mit 12 bis 16 Franken pro Stunde und forderte die Regierung erfolglos auf, einen Mindestlohn im Gesetz festzuschreiben.
Die Regierung will sich jedoch nicht auf die Zahlen der Gewerkschaften verlassen und hat nun eine Lohnerhebung in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse vorlägen, sollen weitere Massnahmen geprüft werden. Die Unia kritisiert in einer Mitteilung, diese Erhebung komme zu spät. Damit bleibe das Taxigewerbe ein Tiefstlohnbereich.
Nach der Rergierung muss nun der Grosse Rat über die Gesetzesvorlage befinden. Das bestehende Taxigesetz muss an die Vorgaben des Binnenmarktgesetzes und an das Freizügigkeitsabkommen mit der EU angepasst werden.