Regierung reicht heisses Eisen BKB weiter

Berichte zu den US-Geschäften der Basler Kantonalbank bleiben unter Verschluss. Der Regierungsrat überweist ein Gesuch um Akteneinsicht an das Verwaltungsgericht.

Die Aufarbeitung des risikoreichen US-Geschäft wird von der Basler Regierung blockiert. (Bild: zvg)

Berichte zu den US-Geschäften der Basler Kantonalbank bleiben unter Verschluss. Der Regierungsrat überweist ein Gesuch um Akteneinsicht an das Verwaltungsgericht.

Die Aufklärung der gefährlichen US-Geschäfte der Basler Kantonalbank (BKB) bleibt blockiert. Die BKB hatte bis April 2009 Gelder in unbekannter Millionenhöhe von US-amerikanischen UBS-Kunden übernommen, die sich vor dem Zugriff der Steuerfahnder schützen wollten. Seit mehr als einem Jahr steht die BKB deshalb in den USA im Fokus von Ermittlungen.

Nun hat der Regierungsrat entschieden, einen Rekurs der TagesWoche in einem Verfahren um Akteneinsicht nach dem Öffentlichkeitsprinzip nicht zu behandeln. Es geht um ein Begehren, Einblick in die Berichte zu erhalten, die zwischen der BKB und dem Finanzdepartement hin- und hergegangen sind – und in denen die US-Geschäfte thematisiert wurden.

Es dürfte sich um zentrale Dokumente handeln für die Klärung von Verantwortlichkeitsfragen: Wann informierte die BKB die Regierung über ihre Risikostrategie? Wie reagierte SP-Finanzdirektorin Eva Herzog auf die Kunde, dass die Basler Staatsbank auf Beutefahrt in den unbeherrschbaren Offshore-Bereich geht? War sie sich der Risiken bewusst? Warnte sie davor? Warum liess sie die Bank schliesslich gewähren, obwohl die Zeichen aus den USA unmissverständlich waren, keine Schwarzgeldaufnahme dulden zu wollen?

Die Antworten auf diese Fragen dürften auf sich warten lassen. Nachdem die Verwaltung bereits in erster Instanz klargemacht hat, dass sie unter keinen Umständen bereit ist, Einsicht in die Berichte zu gewähren, geht der Regierungsrat nicht einmal auf den Rekurs der TagesWoche ein. Er reicht den Fall nach einem Beschluss von Regierungspräsident Guy Morin an das Basler Appellationsgericht weiter.

Angst vor den Wahlen

Juristen bewerten das Vorgehen als ungewöhnlich und erklären es sich mit dem hohen politischen Druck vor den anstehenden Erneuerungswahlen im Oktober. Offenbar wollen sich weder Morin noch Herzog die Finger verbrennen. Mit einem Gerichtsentscheid vor den Wahlen ist nicht zu rechnen.

Regierung und Verwaltung berufen sich auf das Geschäftsgeheimnis der Bank, das mit einer Veröffentlichung verletzt würde. Eine solche würde aus-serdem die Verhandlungsposition der BKB gegenüber den USA schwächen. Auf den Vorschlag eines Vergleichs, alle rechtlich heiklen Passagen einzuschwärzen, ist das Finanzdepartement nicht eingegangen.

Um die Basler Kantonalbank ist es ruhig geworden. Seitdem das Parlament in Bern Anfang März eingewilligt hat, Gruppenanfragen der US-Steuerfahnder zuzulassen, geht das Seilziehen in aller Diskretion weiter. Über den Stand der Verhandlungen werde nicht informiert, um einen Erfolg nicht zu gefährden, teilt BKB-Sprecher Michael Buess mit.

Klar ist einzig: Die BKB versucht auf zwei Wegen, die amerikanischen Behörden zur Beilegung des Rechtsstreits zu bewegen. Einerseits über ein Globalabkommen, das alle betroffenen Schweizer Banken einschliesst und das von Staatssekretär Michael Ambühl ausgehandelt werden soll, andererseits auf einer einzelnen Schiene mit dem Ziel einer BKB-Sonderlösung.

Erst nach Redaktionsschluss traf die Begründung der Regierung für ihr Vorgehen ein:
«Ihre Informationen, wonach es aussergewöhnlich sei, dass der Regierungsrat Ihren Rekurs ans Verwaltungsgericht überwiesen hat, sind nicht zutreffend. Es handelt sich vielmehr um das übliche Vorgehen des Regierungsrats in Rekursangelegenheiten. Der Regierungsrat entscheidet grundsätzlich keine Rekurse gegen materielle Entscheide von Departementen. Solche Rekurse werden in Anwendung von § 42 OG direkt an das Verwaltungsgericht zum Entscheid überwiesen. Der Regierungsrat entscheidet Rekurse nur dann selbst, wenn ein formeller Entscheid (z.B. Entscheid über Nichteintreten) angefochten wird oder wenn der Regierungsrat selbst einen formellen Entscheid fällen kann (der Regierungsrat tritt nicht auf den Rekurs ein, weil z.B. die Rekursfrist verpasst wurde).»

 

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 04.05.12

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