Am 1. Januar 2019 soll alles anders werden: Ab dann soll es im Umweltgesetz den Abschnitt «Stadtsauberkeit und Abfallvermeidung» geben, der klärt, wann Mehrweggeschirr verwendet werden muss und wann nicht. So viel schon vorweg: Es wird beinahe überall zur Pflicht.
Bereits heute kennen es die Veranstaltungen auf der Allmend, vom Tattoo über das Klosterbergfest bis zur Bundesfeier. Künftig wird es nicht nur für Veranstaltungen Pflicht sein, Mehrweggeschirr zu verwenden. Die Regierung will das Umweltschutzgesetz so anpassen, dass alle Verkaufsstände diesbezüglich gleichgestellt werden.
Wobei es hierbei Ausnahmen geben soll bei der Fasnacht und auch bei der Herbstmesse – dafür hatten sich Oskar Herzig-Jonasch und Ernst Mutschler stark gemacht.
Und auch punktuell soll es Ausnahmen geben:
«Esswaren und Getränke dürfen ausnahmsweise auch in Einweggeschirr abgegeben werden, wenn dies von Kundinnen und Kunden ausdrücklich verlangt wird, um diese an einem weiter entfernten Ort zu konsumieren.»
Zwar bekommt die Herbstmesse eine Sonderstellung, allerdings wird das Pfand auf Becher und Flaschen bleiben – und auch an der Fasnacht eingeführt.
«Wie im Anzug Oskar Herzig-Jonasch und Ernst Mutschler gefordert, wird der Herbstmesse eine Sonderstellung zugestanden, auch wenn das bereits eingeführte Mehrwegsystem bei Getränken beibehalten werden soll. Auch die Fasnacht soll weiterhin eine Ausnahmeveranstaltung bleiben, jedoch soll hier wie bei der Herbstmesse die Verwendung von Mehrweggeschirr für Getränke Pflicht sein.»
Keine Ausnahmen gibt es für die Foodtrucks auf dem Marktplatz oder auch bei den Streetfoodfestivals. Wie das Amt für Umwelt und Energie auf Anfrage bestätigt, werden diese künftig ihre Speisen im Mehrweggeschirr servieren müssen. Allerdings:
«Des Weiteren wird der Regierungsrat generelle Ausnahmen in den Ausführungsbestimmungen regeln. Zu den vorgeschlagenen generellen Ausnahmen gehört die Nutzung von Einweggebinden für Getränke mit Pfand oder Sammelsystem und die Nutzung von flachen Kartonunterlagen für Esswaren. Schliesslich soll auch die zuständige Behörde einen Ermessensspielraum für Ausnahmen im Einzelfall bekommen.»
Die Gesetzesänderung geht jetzt in die Vernehmlassung.