Regierung will mehr Macht über die BKB und keine Grossräte im Bankrat

Der Regierungsrat will eine Entpolitisierung und Professionalisierung der Basler Kantonalbank. Konkret: Keine Grossräte im Bankrat und mehr Macht für die Regierung.

(Bild: Nils Fisch)

Finanzdirektorin Eva Herzog hat einen überarbeiteten Vorschlag für ein neues BKB-Gesetz präsentiert. Ziel ist eine Entpolitisierung und Professionalisierung der Bank. Konkret: Keine Grossräte im Bankrat und mehr Macht für die Regierung.

Der erste regierungsrätliche Vorschlag für ein neues Gesetz zur Basler Kantonalbank (BKB) war in der Vernehmlassung in vielen Punkten umstritten. Dennoch hält die Regierung auch in der überarbeiteten Vorlage an den meisten Forderungen fest, wie eine Präsentation der Vorlage durch Finanzdirektorin Eva Herzog am Donnerstagmorgen gezeigt hat. «Das Ziel ist eine Klärung der Zuständigkeiten», sagt Herzog. Bisher seien die Kompetenzen zwischen dem Grossen Rat und der Regierung vermischt gewesen.

Eine «Entpolitisierung und Professionalisierung des Bankrates» hält Herzog weiterhin für unverzichtbar, ebenso die Verkleinerung von heute 13 auf 7 oder 9 Mitglieder. Im Bankrat sollen künftig keine Gross- und Regierungsräte mehr Einsitz nehmen dürfen. Einzig in der Frage, wer das Gremium wählen soll, kommt die Regierung dem Grossen Rat entgegen.

Der Grosse Rat darf den Bankrat nicht mehr wählen, sondern nur noch absegnen.

Das Parlament bekommt einen sogenannten gebundenen Vorschlag vorgelegt. Der Regierungsrat stellt also eine Art Ticket mit Kandidaten zusammen, dieses kann von den Grossräten jedoch nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Ein Entscheid über einzelne Mitglieder ist damit nicht mehr möglich. Mit diesem Kompromiss will Herzog verhindern, dass der mächtige Bankrat künftig «nach irgendwelchen parteitaktischen oder persönlichen Kriterien» zusammengesetzt wird.

Bei der Auswahl der Bankratsmitglieder muss sich die Regierung an eine relativ konkrete Liste von Kriterien im neuen BKB-Gesetz halten. Der entsprechende Paragraf sieht beispielsweise ein «abgeschlossenes Studium zweckmässigerweise in Wirtschaftswissenschaften, Jurisprudenz oder Revision» vor, oder verlangt nach «mehrjähriger Erfahrung in der Unternehmensführung». Diese Regelung sei nach Ansicht von Regierung und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gerade noch vereinbar mit den Richtlinien der «Public Corporate Governance» (PCG). Auch eine Geschlechterquote (je mindestens ein Drittel) sowie die lokale Verankerung über den Wohnsitz der Bankräte (Die Mehrheit soll in Basel wohnen) sind im Gesetz vorgesehen.

Keine öffentliche Eignerstrategie

Über eine Eignerstrategie will die Regierung künftig das Geschäft der BKB stärker steuern, ein Instrument das es bisher nicht gab. Diese Strategie soll mittelfristige (vier Jahre) Ziele enthalten sowie operative Leitplanken definieren. Solche Ziele und Vorgaben müssen, damit sie griffig sind, recht deutlich formuliert sein. Wegen dieses hohen Konkretisierungsgrades soll die Eignerstrategie auch nicht dem Grossrat vorgelegt werden.

Eine Veröffentlichung würde gemäss Herzog der Stellung der BKB im Wettbewerb mit anderen Finanzinstituten schaden. «Natürlich war dieser Punkt in der Vernehmlassung sehr umstritten», sagt sie, «deshalb können wir uns allenfalls vorstellen, einer kleinen Grossrats-Delegation vertraulichen Einblick in die Strategie zu gewähren.» Eine Plenumsdiskussion dieser Eignerstrategie – wie sie verschiedentlich gefordert wurde – bezeichnet Herzog als nachgerade «absurd». Ihrer Meinung nach gründet diese Forderung auf einem falschen Verständnis über die Funktion dieses Instrumentes.

Die BKB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und verfügt als solche über einen Leistungsauftrag, die lokale Bevölkerung mit Bankdienstleistungen zu versorgen. Daran soll sich auch nach der Totalrevision des Gesetzes nichts ändern. Das Gegenstück zum Leistungsauftrag ist die Staatsgarantie, gemäss welcher der Kanton subsidiär für die Verbindlichkeiten der Bank haftet. Also dann, wenn die BKB selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

«Noch weiter kommen wir dem Grossen Rat nicht entgegen.»

Eva Herzog, Vorsteherin Finanzdepartement

Diese Garantie lässt sich der Kanton mit einer «Gewinnablieferung» entschädigen. Zuletzt hat diese Ausschüttung zwischen 60 und 100 Millionen Franken betragen. Obwohl dies bereits seit zehn Jahren geschieht, war diese «Gewinnablieferung» nicht gesetzlich geregelt. Dies soll sich mit der anstehenden Revision ändern. Wie hoch der Betrag künftig ausfallen wird, hängt von einer Vielzahl von Kenngrössen ab. So darf beispielsweise der Eigenmitteldeckungsgrad durch die Ausschüttung nicht gefährdet werden. Ausserdem muss sich der Betrag innerhalb eines bestimmten Prozentbereiches des gesamten Gewinnes bewegen und eine gewisse Summe nicht überschreiten.

Richtig deutlich wurde die Vorsteherin des Finanzdepartements zum Schluss ihrer Präsentation. Diese Vorlage enthalte bereits das Maximum an Entgegenkommen von Seiten der Regierung. «Wenn das Gesetz so nicht durchkommt, machen wir nicht mehr mit», sagt Herzog. Dann müsse das Parlament die Verantwortung über die BKB komplett selber übernehmen, ein Modell wie es beispielsweise in Zürich angewendet wird.

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