Regierungsräte deklarieren ihre Nebeneinkünfte mehr oder weniger fehlerlos

Die Basler Regierung schafft Transparenz bei ihren Nebeneinkünften: Gemäss dem soeben veröffentlichten Bericht der Finanzkontrolle haben die amtierenden Regierungsräte keine grossen Fehler bei der Deklaration gemacht. Aber es gab geringe Abweichungen bei Eva Herzog, Christoph Eymann und Christoph Bruschin.

Untersucht werden nun auch ehemalige Regierungsräte und Kantonsangestellte. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Basler Regierung schafft Transparenz bei ihren Nebeneinkünften: Gemäss dem soeben veröffentlichten Bericht der Finanzkontrolle haben die amtierenden Regierungsräte keine grossen Fehler bei der Deklaration gemacht. Geringe Abweichungen zwischen 3’500 bis 6’200 Franken gab es jedoch bei Eva Herzog, Christoph Eymann und Christoph Bruschin.

Die Basler Regierung präsentiert nach der Honorar-Affäre von Carlo Conti den Finanzkontrollbericht zu ihren Nebeneinkünften: Der Bericht bestätigt, dass beim auf Ende Juli 2014 zurücktretenden Gesundheitsdirektor Carlo Conti keine weiteren Fehlbeträge bestehen als diejenigen, die er vor einem halben Jahr bekanntgegeben hatte. Vor allem aber wurden bei keinem der weiteren amtierenden Regierungsmitglieder Differenzen in «annähender Grössenordnung» festgestellt, wie an einer Medienorientierung ab 10 Uhr im Rathaus bekanntgegeben wurde.

So haben die Nebeneinkünfte von Regierungspräsident Guy Morin und den Regierungsräten Hans-Peter Wessels und Baschi Dürr jeweils die gesetzliche Freigrenze nicht erreicht. Gemäss Lohngesetz dürfen Regierungsräte und Kantonsangestellte 20’000 Franken der Nebeneinkünfte für sich behalten; von allem, was darüber hinausgeht, sind 95 Prozent für den Kanton bestimmt. Morin hat sogar 3645 Franken zuviel an den Kanton abgeliefert, weil er 2005 und 2007 die Zahlungen des EuroAirports doppelt verbuchte. 

Bei den Regierungsmitgliedern Christoph Eymann, Eva Herzog und Christoph Brutschin gab es jedoch minime Differenzen, diese liegen von 2004 bis 2013 pro Person zwischen 3’500 und 6’200 Franken. Zu den Differenzen ist es gemäss Bericht gekommen, weil es Fehlbeurteilungen beim Zentralen Personaldienst gab – und wegen Mängeln bei den Organisationen und Institutionen, in denen die Regierungsräte Mitglied waren (fehlende oder mangelhafte Lohnausweise). Doch auch Deklarationsfehler bei einzelnen Regierungsratsmitgliedern führten zu den Abweichungen. Die Differenzen werden von den Exekutivmitgliedern beglichen.

Die Finanzkontrolle hat den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2013 untersucht, da dies der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht für Bücher entspricht.

Bald auch ehemalige Regierungsräte im Visier

Den Auftrag an die Finanzkontrolle hat die Regierung im Januar 2014 verabschiedet, nachdem Carlo Conti seinen Rücktritt bekanntgegeben hatte, weil er und sein Gesundheitsdepartement rund 111’000 Franken falsch verbucht hatten. Gemäss Untersuchung der Finanzkontrolle sind es bei Conti «nur» 107’000 Franken.

Die Finanzkontrolle empfiehlt der Regierung diverse Verbesserungen der Abläufe. Einige hat die Exekutive bereits umgesetzt, andere sollen noch geprüft und bis Ende Jahr in die Wege geleitet werden.

Genauer unter die Lupe werden demnächst auch noch die Nebeneinkünfte ehemaliger Regierungsmitglieder und Kantonsangestellten genommen. Von der Untersuchung betroffen sind folgende ehemalige Regierungsräte: Barbara Schneider (SP), Ralph Lewin (SP), Hanspeter Gass (FDP), Jörg Schild (FDP), Ueli Vischer (LDP) und Hans Martin Tschudi (DSP).

Folgt demnächst mehr.

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