Schmerzgrenze überschritten

Sechs Elsässer zwingen Schweizer Firmenchefs in die Knie.

Jean-Paul Couchot arbeitete während 22 Jahren für die Firma Stöcklin. (Bild: Michael Würtenberg)

Sechs Elsässer zwingen Schweizer Firmenchefs in die Knie.

Zum Dank für zwanzig Jahre Treue hatte ihm der Firmenchef noch einen Korb voll Esswaren geschenkt, vor dem Baselbieter Kantonsgericht nicht einmal mehr einen Blick. Dazwischen liegen vier Jahre.

Mehr als sein halbes Arbeitsleben lang hat Jean-Paul Couchot für den Aescher Fördertechnikspezialisten Stöcklin gearbeitet. Als er im Jahr 1988 seine Stelle antritt, begrüsst ihn der Firmenchef schriftlich und gibt ihm auch gleich die Arbeitszeiten bekannt. Montag bis Freitag: 6.53 bis 11.50 und 12.50 bis 16.58 Uhr. Znünipause 9.00 bis 9.15 Uhr. Samstag frei.

«J’ai adoré mon job»

Als Betriebsmechaniker repariert, revidiert und ändert er Container, Werkzeuge, Maschinen nach den Wünschen von Kunden ab. Die Arbeit gefällt ihm, die Stimmung ist gut. «J’ai adoré mon job», sagt er. Der Betrieb ist wie eine grosse Familie.

Dass er am Anfang nur 3530 Franken verdient, nimmt er in Kauf, auch wenn er immer wieder von Schweizer Kollegen hört, sie bekämen für die­selbe Arbeit deutlich mehr. Im Jahr 2008 feiert er dann sein 20-Jahr-Jubliäum. Firmenchef Urs Grütter lädt zum festlichen Essen, zum Dank gibt es 2000 Franken und eben einen Korb voll Esswaren.

Doch zwei Jahre später kommt dieser Brief. Jean-Paul Couchot kann nicht glauben, was er da liest: Der Zerfall des Euros treffe die Firma sehr stark, erklärt Firmenchef Urs Grütter. «Im Sinne eines Beitrages an die euro­bedingte Konkurrenzschwäche schlagen wir Ihnen vor, Ihr Gehalt per 1. September 2010 um 6 Prozent zu reduzieren.» So lange bis der Euro wieder auf einen Wechselkurs von 1.50 Franken steigen werde. «Als Zeichen Ihres Einverständnisses wollen Sie bitte auf beigefügtem Formular den ersten Absatz ankreuzen.»

Das Kreuz verweigert

Couchot ist damals 58-jährig. Inzwischen verdient er 5435 Franken. Brutto. Und jetzt soll er auf 326 Franken verzichten. «Ich verstand nicht, warum nur die Grenzgänger verzichten sollten, warum nicht alle?» In der Firma habe er vergeblich das Gespräch gesucht. Doch Couchot spurt nicht wie 114 seiner Kollegen: Er macht kein Kreuz auf dem Formular.

Die Firma reagiert prompt. Drei Tage nach dem Ablauf der Abgabefrist teil ihm die Firma nach 22 Dienstjahren mit, dass man ihn leider entlassen müsse, weil er das Angebot der Firma, zu einem sechs Prozent tieferen Lohn zu arbeiten, ausgeschlagen habe. Gleichzeitig bietet ihm die Firma Stöcklin noch einmal einen Vertrag an: Die Lohnsenkung bleibt, diesmal selbst wenn der Euro wieder auf einen Kurs von 1.50 Franken steigen sollte.

Das hätte die Firma besser bleiben lassen. Denn das Baselbieter Kantons­gericht befand in der Verhandlung am 17. Dezember, dies sei eine klare Strafaktion. «Eine klassische Rachekündigung», wie Richter Dieter Freiburghaus sagte. Und eine solche ist missbräuchlich. Sechs Grenzgänger hatten unterstützt von der Gewerkschaft Unia ihre Kündigung angefochten – unter ihnen auch Jean-Paul Couchot, der Betriebsmechaniker mit 22 Dienst­jahren.

Die sechs Elsässer erreichten nicht nur, dass ihnen ihr ehemaliger Arbeitgeber zur Strafe mehrere Monatslöhne nachzahlen muss, sie haben auch das Ende der Zweiklassengesellschaft eingeläutet. Denn Angestellten den Lohn zu senken, nur weil diese in einem Land mit tieferen Lebenshaltungskosten wohnen, ist illegal, ein Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Darin ist festgehalten, dass ausländische Arbeitskräfte nicht diskriminiert werden dürfen. Und Grenz­gänger schlechter als Einheimische zu bezahlen, ist diskriminierend.

Gesetzeswidrig ist es demnach auch, ausschliesslich Grenzgänger in Euro zu bezahlen. Doch genau darin sahen viele Schweizer Firmenchefs das Heilmittel in der Eurokrise. Unter ihnen Marc Jaquet, Präsident des Arbeitgeberverbands Basel. Noch vor einem halben Jahr hatte er gegenüber der TagesWoche erklärt, es sei «Geplänkel», ob der Lohn in Euro bezahlt werde.

Noch hat der ehemalige Betriebsmechaniker Jean-Paul Couchot die fünf Monatslöhne nicht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Viel lieber aber würde er noch arbeiten. Doch inzwischen ist er 61 und damit chancenlos. «Auf meine Bewerbungen bekomme ich meist nicht einmal mehr eine Antwort.»

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 21.12.12

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