Seltene Verfassungstexte der beiden Basel einsehbar

Auf Einladung des Staatsarchivs Basel-Stadt stellte der Rechtshistoriker Rainer J. Schweizer sein Buch mit Verfassungsdokumenten vor. Der Zeitpunkt ist perfekt: Mit Blick auf die Fusionsdebatte ermöglicht es einen Einblick in seltene Verfassungsdokumente.

Vom Archiv ins Buch: eine der im vorgestellten Band wiedergegebene Verfassung. (Bild: Martin Stohler)

Auf Einladung des Staatsarchivs Basel-Stadt stellte der Rechtshistoriker Rainer J. Schweizer sein Buch mit Verfassungsdokumenten vor. Der Zeitpunkt ist perfekt: Mit Blick auf die Fusionsdebatte ermöglicht es einen Einblick in seltene Verfassungsdokumente.

Die Basler Staatsarchivarin Esther Baur und ihre von Liestal angereiste Amtskollegin Regula Nebiker waren sich einig: Verfassungsdiskussionen sind eine spannende Sache. Zugegeben: Es gibt aufregendere Texte als Kantonsverfassungen.

Doch stellt man sie in den Kontext ihrer Entstehung und ihrer Wirkung, dann können sie sich als hoch interessante Dokumente erweisen. «Denn», sagt der Rechtshistoriker Rainer J. Schweizer, «seit dem Ende des 18. Jahrhunderts fanden in der Schweiz, gerade in den Kantonen, die wesentlichen politischen Auseinandersetzungen in Verfassungskämpfen statt. Es wurde gekämpft um rechtliche Gleichstellung, politische Partizipation und um das ideale Regierungssystem.»

Impulse für die aktuelle Fusionsdebatte?

Als Mitherausgeber der Bände «Verfassungsdokumente der Schweiz 1791–1865» ist Rainer J. Schweizer mit der Materie bestens vertraut. Am Montag konnte er an einer Buchvernissage im Staatsarchiv Basel-Stadt den Teilband mit Verfassungstexten aus dem alten Kanton Basel und den beiden Halbkantonen Basel-Stadt und Baselland vorstellen. Im selben Band sind auch Verfassungstexte des Kantons Aargau und der beiden Appenzell enthalten. Die Sammlung ist ein nützliches Hilfsmittel für alle, die sich in die Geschichte der Verfassungskämpfe vertiefen wollen; hier können sie leicht auf die Originaltexte zurückgreifen.

Natürlich fragt man sich angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die Fusionsinitiativen, ob im Falle einer Annahme die Mitglieder des dann zu wählenden Verfassungsrates etwas aus den verschiedenen revidierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts mit auf den Weg nehmen könnten. Die Frage klang an der Präsentation zwar an, harrt aber noch der Antwort. Warum sie nicht im Staatsarchiv des Kantons Baselland aufnehmen und weiterdiskutieren?

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