Er habe die «Situation falsch eingeschätzt», sagt der Baselbieter Sicherheitsdirektor Isaac Reber. Er hat entschieden, dass Sibel Arslan trotz gültigem Arbeitsvertrag ihre Arbeit beim Kanton nicht aufnimmt. Stattdessen tritt sie am 1. März 2015 eine befristete Stelle in seinem Generalsekretariat an. Nach diesem Eklat sollen die Abläufe bei Anstellungsverfahren durchleuchtet werden.
Abgesetzt vor Stellenantritt – trotz gültigen Arbeitsvertrags: Der Grüne Regierungsrat Isaac Reber lässt Sibel Arslan die Stelle als Leiterin Straf- und Massnahmenvollzug im Baselbiet per 1. Februar nicht antreten, wie er am Montagmorgen vor den Medien sagte. Er habe «die Situation falsch eingeschätzt», heisst es in einem Communiqué.
Reber verkündete, der Personalentscheid sei «zu wenig sensibel» getroffen worden. Er habe nun erkannt: «Finanzielle Probleme und die Leitung des Straf- und Massnahmenvollzugs passen in der öffentlichen Wahrnehmung nicht zusammen.» Die betroffene Stelle wird neu ausgeschrieben.
Sibel Arslan hat ihre aktuelle Stelle bereits gekündigt: Ab Februar wäre sie nun arbeitslos. «Für diese Situation sind wir als Arbeitgeber mitverantwortlich», sagt Reber. Man habe jedoch ein «echtes» Alternativangebot. Arslan sei auf dieses bereits eingestiegen: Per 1. März wird sie eine befristete Juristenstelle im Generalsekretariat antreten. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses nach einem Jahr wird nicht ausgeschlossen.
Die Stelle umfasst Familienprojekte wie die Familienergänzende Betreuung, Vernehmlassungen «und Weiteres». In diesem Bereich sei man froh um ihre Unterstützung. Arslan werde zudem «innerhalb des Budgets» kompensiert, Mehrkosten sollten daraus keine entstehen.
Reber: «Viel Unverständnis»
Reber hat den Entscheid bereits vergangene Woche gefällt. Bei vielen Gesprächen, auch privaten, habe er festgestellt, dass «die Diskussion bei den Leuten viel Unverständnis ausgelöst hat». Damit spricht er die von der «Basler Zeitung» angestossene Kampagne an.
Es seien ihm Zweifel gekommen, ob die Vertrauensbasis für eine Stelle wie diese noch vorhanden ist. Dabei sei wichtig zu beachten: «Es handelt sich um eine Anstellung in der ersten Kaderstufe. In der Regel ist die Regierung da nicht involviert.»
Er sei einzig in das Auswahlverfahren eingebunden worden, um zu klären, ob sich das Amt mit Arslans Parlamentsmandat vertrage. Nach dieser Angelegenheit sollen nun generell die Abläufe im Anstellungsverfahren der Sicherheitsdirektion durchleuchtet werden.
Berichterstattung kritisiert
Die Sicherheitsdirektion bestätigt, dass zum damaligen Zeitpunkt der Bewerbung bei Sibel Arslan nur eine Restschuld von 5000 Franken zu begleichen war. Die Forderungen von rund 60’000 Franken, die die «Basler Zeitung» einem Auszug aus dem Betreibungsregister entnahm, gäben nicht die Schulden wieder, sondern eben nur die Forderungen. Wie die TagesWoche am Samstag berichtete, hat Arslan auch die letzten Beträge beglichen.
Ebenso teilt die Baselbieter Sicherheitsdirektion mit, dass die politischen Spekulationen der «Basler Zeitung» sämtlichen Grundlagen entbehren würden. Bis zum Abschluss des Bewerbungsprozesses sei Arslan dem Sicherheitsdirektor Isaac Reber nicht persönlich bekannt gewesen.