Nach der Ablehnung des Familienartikels durch das Ständemehr will SP-Nationalrat Andi Gross unser Abstimmungssystem modernisieren: Die fünf bevölkerungsstärksten Kantone sollen je eine zusätzliche Standesstimme und einen zusätzlichen Sitz im Ständerat erhalten.
54 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer sagten Ja – und dennoch wurde der Familienartikel diesen Sonntag versenkt. Erst zum neunten Mal in der Geschichte des Bundesstaates wurde eine Vorlage mit dem Ständemehr und gegen den Willen des Volksmehrs entschieden. Bereits am Sonntag entspann darum sich eine rege Debatte über Sinn und Unsinn des doppelten Mehrs, das in der Tendenz die kleinen Kantone bevorzugt. Philippe Wampfler schlug in seinem Blog eine Renovation des Ständemehrs vor, der Berner Politikberater Mark Balsiger ging sogar noch weiter: 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung lebten in Städten und der Agglomeration, twitterte er am Sonntag, «man sollte wieder einmal über das Ständemehr nachdenken».
Dieser Meinung ist auch der Zürcher SP-Nationalrat Andi Gross. Es gehe ihm nicht darum, das Abstimmungsresultat vom Sonntag umzudrehen, «ich bin kein schlechter Verlierer». Aber er will die Debatte in eine konstruktive Richtung lenken. Gross plädiert für den Föderalismus und das Prinzip des Ständemehrs – aber in einer neuen Form. «Wir müssen das Ständemehr modernisieren, wenn wir es nicht ganz verlieren möchten.» Das Ziel von Gross sind die Verhältnisse von 1848, als der Bundesstaat gegründet wurde. Damals galt die Stimme eines Urners dank dem Ständemehr etwa 30 Mal soviel wie die eines Zürchers. Heute ist das Verhältnis etwa 45:1.
Ein zusätzlicher Ständeratssitz
Um das ursprüngliche Grössenverhältnis wieder herzustellen, sollen nun die bevölkerungsreichsten Kantone gestärkt werden. In einer der nächsten Fraktionssitzungen der SP (morgen Dienstag oder in einer Woche) wird Gross darum folgenden Vorschlag zur Debatte stellen (wie auch das Bundeshausradio bereits getwittert hatte): Die fünf bevölkerungsstärksten Kantone (Zürich, Genf, die beiden Basler Halbkantone, Waadt, Bern) sollen je eine zusätzliche Standesstimme (im Fall von Basel-Stadt wäre es eine halbe) und je einen zusätzlichen Sitz im Ständerat erhalten. «Das hätte den Vorteil, dass wir niemanden etwas wegnehmen müssten; das ganze System aber wieder ausbalanciert würde», sagt Gross. Sein eigenes System hat Gross dabei noch nicht ganz ausbalanciert: Die Kantone St. Gallen und der Aargau haben mehr Einwohner als Genf und die beiden Basel. «Das ist ein Irrtum, aber kein Denkfehler. Ich werde mir noch überlegen, was man mit den Aargauern machen soll», sagt Gross, selbst ein gebürtiger Aargauer.
Ralph Straumann hat im Nachgang zu der Abstimmung über den Familienartikel eine eindrückliche Karte zum Ständemehr erstellt.
Artikelgeschichte
4.3.2013, 16:00 Uhr – Zwei Irrtümer korrigiert: Gross meint die beiden Basel gemeinsam (nicht nur Basel-Stadt, wie in einer ersten Version des Artikels). Ausserdem haben die Kantone St. Gallen und Aargau mehr Einwohner als Genf und die beiden Basel.
Ihre Argumente in Ehren, aber den mit „one Person, one vote“ haben Sie falsch verstanden – das ist wohl ein Kerngrundsatz einer liberalen Demokratie (zu deutsch übrigens „Wahlgleichheit“) das Ständemehr läuft dem aber diametral entgegen: Auf Grund der – historisch bedingt – völlig asymetrisch zusammengestellten „Wahlkreise“ hat die „Vote“ gewisser „Persons“ in unserem Land ein zig-faches gewicht dessen, was Ihre und meine Stimme wert sind
Sie schreiben „Der Bedarf -zum Beispiel- an Kitas besteht ohne Zweifel auch in der Schweiz , denn sonst hätten nicht 54 % der Stimmenden dem neuen Familienartikel in der Bundesverfassung zugestimmt.“
Wenn ich aus meinem Umfeld die Gründe für das Ja analysiere, ist es nicht wegen mangelnder Kitas und sonstiger Betreuungseinrichtungen, sondern die Hoffnung, dass es der Staat bezahlt und mehr Geld für Ferien, Autos und sonstiges übrig bleibt.
Und daher bin ich dafür, dass der Staat dort mitbezahlt, wo das Einkommen nicht reicht, also bspw. über Gutscheine an ausgewählte Familien und nicht flächendeckende Giesskanne.
Ich denke, dass jede Veränderung des Ständemehrs genau an diesem Ständemehr an der Urne scheitern wird.
Sie schreiben:
„Wenn ich aus meinem Umfeld die Gründe für das Ja analysiere, ist es nicht wegen mangelnder Kitas und sonstiger Betreuungseinrichtungen, sondern die Hoffnung, dass es der Staat bezahlt und mehr Geld für Ferien, Autos und sonstiges übrig bleibt.“
Ich war über 30 Jahre lang, bis 2007, als Lehrer in Basel tätig. Meine Praxiserfahrung bezüglich „Kinderbetreuung“ sagt mir, dass Ihre Wahrnehmung zwar „einladend“ nach bekannten Vorurteilsmustern aus der Küche der SVP tönt, aber schon in der Aufzählung der von ihnen deklarierten eigentlichen Gründe, die angeblich hinter den 54 % Ja-Stimmen für den Familienartikel stehen sollen, mindestens fragwürdige Vereinfachung zum Ausdruck kommt.
Viele Alleinerziehende, vor allem Frauen, haben auch in der Schweiz derart miese Löhne, dass sie gar nicht an „Ferien“ denken können. Von einem „Autobesitz“ zu schweigen. Ich kann mich noch gut erinnern, wie viele Familien die Beiträge für (obligatorische) Schulkolonien, für Klassenfahrten usw. nicht zu begleichen vermochten. Nicht, weil die Eltern oder der Elternteil mit Kindern nicht voll gearbeitet hätten, sondern weil der Lohn nicht reichte. Viele Kinder hatten im Lauf der Jahre keine Möglichkeit, an einem Mittagstisch Platz zu nehmen, um ein anderes Beispiel anzuführen. Da Einelternfamilien immer häufiger geworden sind und Arbeitszeiten in vielen Fällen – gerade bei den Dienstleistungsberufen, welche vielfach von Frauen, also Müttern, wahrgenommen werden – auf Familienbetreuung von Kindern auch im Vorschulalter keine Rücksicht nehmen, ist eine Kita-Betreuung als sozialstaatliche Rechtssicherheitsgarantie notwendig.
Wie diese Betreuung bezahlt wird, ist eine andere Frage. Selbstredend kann die Bezahlung vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht werden. Mit der Rechtsgarantie hat das nichts zu tun. Mit ihr zu tun hat hingegen der Rechtsanspruch, der in einem sozialen Rechtsstaat in Europa von heute gewährleistet werden muss, soll es für Kinder altersgerecht zu – und hergehen. Der Rechtsanspruch bedeutet, dass der Staat genügend Kitas zur Verfügung stellen muss. Über Trägerschaften für Kitas sagt der Rechtsanspruch nichts aus. In Deutschland gibt es sowohl staatliche als auch privatrechtlich organisierte Trägerschaften, und dies auch vor Ort (zum Beispiel in Berlin) nebeneinander.
Da ist die Wiedervereinigungsinitiative: Wenn es klappt wird der Kanton Basel gleich viele Ständeräte wie heute nach Bern senden.
Und dann die Initiative von Herr H.R. Gysin: 4 Ständeräte für die beiden Halbkantone? Da werden Frau und Herr Schweizer kaum zustimmen.
Und jetzt noch die Idee von Herr Gross: schon der dritte Umorganisationsplan. So wichtig sind die beiden Halbkantone nun auch nicht.
für Andy Gross‘ Idee: Das Ständemehr wird seinen Ansatz blockieren, keine Frage. Und bis die Schweiz die Kantone durch maximal fünf Regionen ersetzt, dauert es länger als bis die EU der Schweiz beitritt.
Das Ständemehr kann aber mit wenig Aufwand, wenigstens teilweise unterlaufen werden: Dann richten halt die interessierten Kanton einen modernen, kantonalen Familienartikel ein.
Ätsch.
In Deutschland ist ab August 2013 bundesweit ein Kitapatz (Kindertagesplatz)für jedes Kind, das einen Kitaplatz braucht, gesetzlich garantiert. Dass diese Garantie real noch nicht umgesetzt ist, heisst nicht, dass dies nicht im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt sein wird.
In der Schweiz hat eine Mehrheit – immerhin 54 % der Stimmenden – einen Familienartikel für die Verfassung gutgeheissen, der es über kurz oder lang zugelassen hätte, dass man bezüglich Kinderbetreuung zu ähnlicher Gesetzgebung hätte kommen können wie in Deutschland, in ganz Skandinavien,in Großbritannien, Frankreich oder den Niederlanden usw.
Hätte kommen können.
Der Bedarf -zum Beispiel- an Kitas besteht ohne Zweifel auch in der Schweiz , denn sonst hätten nicht 54 % der Stimmenden dem neuen Familienartikel in der Bundesverfassung zugestimmt.
Es lohnt sich im Zusammenhang mit dem „Ständemehr“, welches den Verfassungsartikel verhindert, einmal auf den so genannten „eidgenössischen Finanzausgleich“ zu schauen:
Mit einer Selbstverständlichkeit ohne gleichen nehmen die Urner von den „unschwiezerischen“ Städtern pro Kopf im Jahr 2013 Steuergelder in der Höhe von 2447,1 Fr. entgegen. Die Baselstädter bezahlen hingegen in diesen Verteilungstopf hinein 2013 pro Kopf im 612.8 Fr. ein, die Genfer 559,4 Fr., die Zürcher 271,5 Fr. und die Zuger, aber das ist wohl ein Sonderfall, 2391,1 Fr.
Die 15’700 Appenzellinnerrhoder, durchaus keine armen Leute, beziehen 2013 pro Kopf 1005 Fr., die Ausserrhoder, auch ziemlich wohlhabend, noch ein wenig mehr, pro Kopf nämlich 1005,4 Fr., die Obwaldner, bekanntlich ganz schlaue Steuerflüchtlingsbediener aus aller Welt und neueste Pauschalbesteuerungsmeister, beziehen pro 2013 pro Kopf die nette Summe von 1016,4 Fr. aus dem „Finanzausgleich“.
(Quellen: Eidg.Finanzdepartement; Statistik Schweiz)
Natürlich hat das alles – auch – mit der Steuer- und der Wirtschaftskraft der jeweiligen Kantone zu tun. Nur: Solche „Kraft“ kommt nicht von alleine. Und sie bleibt auch nicht von alleine auf Dauer weg.
Genf, Basel, Waadt, Zürich, alles Kantone, welche in den „Ressourcenausgleich“ der Schweiz einzahlen, führen beispielsweise teuere Bildungsinstitute, Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Gesundheitseinricfhtungen, welche der ganzen Schweiz zugute kommen. Sie erstellen Infrastruktur noch und noch. Man darf sich schon die Frage erlauben, welche Infrastrukturkosten beispielsweise die Obwaldner oder die Appenzeller, die Glarner oder die Thurgauer, alles Kantone mit massiven Nein-Mehrheiten gegen den Familienartikel in der Bundesverfassung, allein, aus eigener Kraft meine ich, aus eigenen erwirtschafteten Mitteln, um genau zu sein, zu meistern haben. (Man komme diesbezüglich nicht mit einem Begriff wie“Landschaftspflege“ oder gar „Landwirtschaft“. Dies wird nämlich vom Bund, also von allen steuerpflichtiugen bewohnern der Schweiz bezahlt,
Zudem:
Zu den Infrastrukturaufgaben gehört heute überall in Europa, auch in der Schweiz, Kinderbetreuung, gehört Familienförderung in Sachen eines erschwinglichen Wohnraums usw.
Um das angeblich „Konservative“ der Kleinstkantone in ein anderes etwas realistischeres Licht zu setzen:
Vermutlich hat nicht sosehr eine angeblich „konservative“ Haltung gegenüber gesellschafltichen Veränderungen in den Nein-Kleinstkantonen den Ausschlag für ein massiv ausgefallenes Nein gegeben, sondern das von der SVP weit in den Vordergrund geschobene „Geldargument“. Eher katholische Kantone wie Jura, Freiburg, Wallis und Tessin haben nämlich der Verfassungsänderung mit klaren Mehrheiten zugestimmt!
Die Urner oder die Obwaldner erwarten die automatische Solidarität der wirtschaftskräftigen Kantone. Sie selber aber verweigern diese Solidarität den Städten, den Agglomerationen handkehrum aber bei jeder sich ihnen bietenden Gelegenheit.
Es ging – vermute ich – den Neinsagern schlicht darum, ja kein Solidaritätsversprechen an die Kantone mit grossen Agglomerationen abzugeben, wenn diese unter anderem auch familiäre Strukturprobleme einigermassen gerecht finanzieren möchten. Diese ausgeprägte Egoistenhaltung kommt ja vor allem in der Zentral- und der Ostschweiz immer wieder zur Geltung.
Da kann man – mit Blick beispielsweise auf Belgien, auf Spanien, auf Italien – nur festhalten: Der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht.
Anders gesagt:
Der Föderalismus ist keine Angelegenheit, welche Ewigkeitscharakter hat. Wenn er derart missbraucht wird, wie er wieder einmal von den Appenzellern, den Urnern, den Unterwaldnern und Glarnern usw. missbraucht wurde, indem sie verhindern, dass gesellschafltiche Veränderungen auch Ausdruck in Verfassung und Gesetzgebung finden, wird er im praktischen Staatsleben irgendwann einfach marginalisiert. Oder:
Wer zu spät kommt,. den bestraft das Leben.
Meiner Meinung nach wäre aber dann eine Gebietsreform mehr als überfällig. Es kann z.B. nicht sein, dass das Fricktal zum Aargau und das Thierstein bzw. Dorneck zu Solothurn zählt! Dann würde nämlich die „top five“ wieder anders aussehen!
Da hat der Walter aber eine Fräude, wenn ein Uirner an der Uirne 45 mal wichtiger ischt als ein Zürcher. Der Eidgenosse am Gotthard kennt noch den Reduit-Geist. Und der Appenzeller, wo 27 mal wichtiger ischt als der Zürcher kennt noch das Geheimnis von der Kräutersulz und von der Unternehmenssteuerreform. Das sind noch richtige Schweizer.
Der Städter hat in der Regel sowieso irgend ein Migrationshintergrund oder 68 Idelogie und weiss nicht was gut ischt für das Vaterland.