In der Schweiz werden Eltern im internationalen Vergleich stark benachteiligt. Zumindest Basel soll den bezahlten Urlaub für Mütter und Väter nach der Geburt nun ausbauen. Das verlangen die SP-Grossrätinnen Sarah Wyss und Toya Krummenacher.
Die Schweiz liegt abgeschlagen am Schluss der OECD-Rangliste, wenn es um Mutter- oder Vaterschaftsurlaub geht (grafisch aufbereitete Übersicht am Artikelende). Zumindest in Basel sollen sich die Bedingungen für Eltern künftig leicht verbessern. Das fordern die beiden SP-Grossrätinnen Sarah Wyss und Toya Krummenacher in zwei politischen Vorstössen, die nächste Woche eingereicht werden.
Krummenacher verlangt den Ausbau der Mutterschaftsversicherung auf kantonaler Ebene um zwei Wochen. Bislang hat jede Frau Anrecht auf 14 Wochen bezahlte Abwesenheit nach der Geburt. Dafür wird sie mit 80 Prozent des Einkommens entschädigt. Künftig sollen es also 16 Wochen sein.
Neue Lohnabzüge
Ausserdem will sie einen Mindestsatz einführen, den Mütter als Erwerbsersatz während der Geburtspause erhalten. Dieser soll künftig bei 62 Franken pro Tag liegen. Für Frauen, die Teilzeit arbeiten, kann das eine bessere Abgeltung mit sich bringen: Bei einem Verdienst von 1000 Franken monatlich erhält eine Mutter bislang 27.20 Franken Entschädigung pro Tag. Finanzieren sollen den Ausbau paritätisch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Krummenacher hat einen zusätzlichen Lohnabzug von je 0,041 Prozent berechnet.
Beide Forderungen orientieren sich am Kanton Genf. «Das Modell Genf hat gezeigt, dass ein solches System funktionieren kann», sagt Krummenacher und mahnt: «Die Schweiz und damit auch der Kanton Basel-Stadt wird sich einer moderneren Lösung in Sachen Elternzeit nicht mehr ewig verschliessen können.»
Acht Wochen Urlaub für Väter
Die SP-Frau sagt das auch mit Blick auf den Vorstoss von Ratsgenossin Sarah Wyss. Diese will den Mutterschaftsurlaub für alle Kantonsangestellten in eine Elternzeit umwandeln. Nach der Geburt soll ein Elternpaar demnach 24 Wochen bezahlten Urlaub erhalten. Die Mutter muss davon mindestens 14 Wochen beziehen, der Vater im Minimum 8 Wochen.
Während der Elternzeit würden die Beamten 80 Prozent ihres Gehalts beziehen können – allerdings nur bis zur Lohnklasse 15, was im Durchschnitt 8500 Franken monatlich entspricht. Wer in einer höheren Lohnklasse ist, müsste sich mit der Hälfte des Lohns begnügen.
Das Modell soll als freiwillige Variante auch in die Privatwirtschaft Eingang finden. Firmen, die sich dem Elternzeitmodell anschliessen, könnten vom Staat eine Anschubfinanzierung erhalten, schlägt Wyss vor. Das längerfristige Ziel sei aber die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vorbildrolle erhofft
Den Vaterschaftsurlaub auf kantonaler Ebene verbindlich zu erklären, lässt das Bundesgesetz nicht zu. So sieht das jedenfalls die Basler Regierung, die bereits vor acht Jahren eine entsprechende Forderung aus dem Grossen Rat ablehnte. Wyss erhofft sich von der Elternzeit für Staatsangestellte aber eine Signalwirkung: «Staatlichen Arbeitgebern kommt eine Vorbildrolle zu.» Es werde Zeit, «den nächsten grossen Schritt zu machen und Modelle einzuführen, die beiden Elternteilen die Mitarbeit in der Familie ermöglichen».
Wyss rechnet sich durchaus Chancen aus, mit ihrem Anzug eine Mehrheit im Grossen Rat zu finden. Vor allem aus der CVP erwartet sie Unterstützung, da Familienpolitik für diese eine hohe Priorität geniesse. Angesichts ähnlicher nationaler Bestrebungen und der üppig gefüllten Kassen des Kantons dürfte das Timing nicht das schlechteste sein.