Spickzettel für Unentschlossene: Alles, was Sie zur Änderung des BVB-Gesetzes wissen müssen

Am 5. Juni stimmt Basel-Stadt über die Änderung des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ab. Alles, was Sie wissen müssen, um sich eine Meinung zu bilden.

Am 5. Juni stimmt Basel-Stadt über die Änderung des Organisationsgesetzes der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) ab. Alles, was Sie wissen müssen, um sich eine Meinung zu bilden.

Darüber stimmen wir ab

Letzten Dezember, zwei Jahre nach der BVB-Krise, hat der Grosse Rat dem staatsnahen Unternehmen auf Antrag der Regierung ein neues Organisationsgesetz verpasst. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung klare Verantwortlichkeiten schaffen und künftig mehr Einfluss haben bei den BVB. So soll neu das Geschäfts- und Organisationsreglement von der Regierung bewilligt werden. Dieses soll auch bestimmen, wie der Jahresgewinn der BVB eingesetzt wird.

Neu sollen fünf von sieben BVB-Verwaltungsratsmitgliedern von der Regierung gewählt werden – dazu je ein Mitglied vom BVB-Personal und von der Baselbieter Regierung. Bisher kann der Grosse Rat drei Mitglieder in den Verwaltungsrat schicken – auch aus den eigenen Reihen. Künftig soll dies nicht mehr möglich sein. Gegen das neue BVB-Organisationsgesetz haben SP, BastA!, Grüne und der VPOD Anfang Februar 2016 das Referendum eingereicht.

Argumente für ein Ja

Laut den Befürwortern stärkt das neue Organisationsgesetz die Rolle der Basler Regierung, die den Geschäftsbericht genehmigen müsse. Sie argumentieren damit, dass die künftigen Mitglieder des Verwaltungsrates «ausschliesslich aufgrund ihrer Fachkompetenzen und ohne politische Rücksichtnahme» in das Gremium gewählt würden. 

Zudem würden mit dem Gesetz klare Rechte und Pflichten definiert. Denn zur BVB-Krise sei es damals wegen fehlender Aufsichtsrechte und einer Vermischung von fachlicher und politischer Oberaufsicht gekommen. Mit dem neuen Gesetz sollen solche Vorkommnisse verhindert werden. Ausserdem könne der Grosse Rat immer noch bei den BVB mitreden: Er bewilligt weiterhin das ÖV-Globalbudget und befindet über den Ausbau des Tramnetzes. Somit könne der Grosse Rat die Regierung weiterhin dazu verpflichten, bei gewissen Dingen genau hinzuschauen.

Argumente für ein Nein

Mit dem neuen Organisationsgesetz gehe ein Demokratieabbau einher, monieren die Gegner. Sie wehren sich dagegen, dass der Grosse Rat künftig keine Verwaltungsratsmitglieder in das BVB-Gremium schicken soll: Da die BVB zu 100 Prozent dem Kanton Basel-Stadt und somit den Steuerzahlenden gehören, sollen die öffentlichen Interessen weiterhin erfüllt werden – und die vom Grossen Rat bestimmten Verwaltungsräte würden «die Stimmbevölkerung» vertreten. Sie würden sich stärker der Bevölkerung verpflichtet fühlen als von der Regierung gewählte Vertreter.

Zudem seien es Verwaltungsräte aus dem Grossen Rat gewesen, die damals auf die Missstände bei den BVB aufmerksam gemacht hätten. «Das Wahlrecht des Grossen Rates für den Verwaltungsrat der BVB ist für das Komitee eine wichtige Voraussetzung, damit in diesem staatlichen Monopolbetrieb auch in Zukunft eine direkte, unabhängige Kontrolle gewährleistet ist», schreiben die Gegner

Die Parolen von Parteien und Verbänden

Ja Nein Stimmfreigabe
FDP SP  
CVP Grüne  
LDP BastA!  
SVP GLP  
Gewerbeverband VPOD  
     
     

Was Grosser Rat und Regierung empfehlen

Die Basler Regierung und der Grosse Rat (mit 50:40 Stimmen) empfehlen das neue BVB-Organisationsgesetz zur Annahme. (Link zum Download der Abstimmungsbroschüre).

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