Staatsanwaltschaft leitet kein Verfahren gegen Hans-Peter Wessels ein

Die Anzeige von SVP-Grossrat Eduard Rutschmann gegen Hans-Peter Wessels hat kein Strafverfahren zur Folge. Die Staatsanwaltschaft sieht den vorgeworfenen Tatbestand nicht als gegeben.

Rutschmann nervt sich über den Verkehr in Riehen und ging juristisch gegen Verkehrsdirektor Hans-Peter Wessels vor. Ohne Erfolg. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Anzeige von SVP-Grossrat Eduard Rutschmann gegen Hans-Peter Wessels hat kein Strafverfahren zur Folge. Die Staatsanwaltschaft sieht den vorgeworfenen Tatbestand nicht als gegeben.

Sorgen wird sich Regierungsrat Hans-Peter Wessels (SP) kaum gemacht haben wegen der Strafanzeige von SVP-Grossrat Eduard Rutschmann, erleichtert dürfte der Baudirektor nun trotzdem sein. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige geprüft und entschieden kein Verfahren aufzunehmen.

Rutschmann warf dem Baudirektor vor, wegen «massiven Verkehrsbehinderungen auf dem Strassennetz des Kantons Basel-Stadt eine Gefährdung von Menschenleben in Kauf zu nehmen». Konkret ging es dem SVP-Grossrat um «die Sperrung der Grenzacherstrasse in Richtung Basel, die Verringerung der Fahrbahn an der Äusseren Baselstrasse/Fasanenstrasse sowie durch die Blockierung bzw. der Sperrungen von Fahrspuren/-bahnen der Zufahrt zur Autobahn in Richtung Deutschland im Bereich Hochbergerstrasse und Riehenring seit Mai 2004 im Raum Basel und in der Gemeinde Riehen». Die Schlussfolgerung von Rutschmann: Die Baustellen behinderten, «den Strassenverkehr massiv», das Unfallrisiko steige und Menschenleben würden gefährdet.

Die Staatsanwaltschaft ist allerdings zu einem anderen Schluss gekommen. Sie schreibt in einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen:

«Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die signalisierten Verkehrsbeschränkungen das Unfallrisiko erhöhen und dadurch Menschen am Leib und Leben gefährden sollten. Das Gegenteil dürfte zumindest dort der Fall sein, wo infolge Stau und zähfliessendem Verkehr die Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit zwangsläufig an die Verhältnisse anpassen und drosseln müssen. Auch der Umstand, dass Fahrzeuglenker infolge der Verkehrbeschränkungen auf andere (Quartier-) Strassen in Riehen und auf dem Stadtgebiet ausweichen, erhöht nicht per se das Unfallrisiko und führt nicht zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben anderer Teilnehmer des fahrenden Verkehrs und von Fussgöngern.»

Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft dürfte entsprechend enttäuschend für Rutschmann sein:

«Eine Gefährdung kann somit nicht festgestellt werden, weshalb es vorliegend bereits an den objektiven Voraussetzungen des Tatbestands mangelt. Die zur Anzeige gebrachten Tatbestände der Störung des öffentlichen Verkehrs und der Verletzung von Strassenverkehrsregeln eindeutig nicht erfüllt, weswegen gegen den Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements gemäss Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO (Nichtanhandnahme) kein Strafverfahren eröffnet wird.»

Vielleicht nervt sich der Grossrat allerdings auch gar nicht so sehr darüber. Die Anzeige legten ihm nicht wenige Leute als Wahlkampfmanöver für die Ersatzwahl für Regierungsrat Carlo Conti aus. Rutschmann dementierte dies allerdings vehement: «Ich habe die Strafanzeige sicher nicht aus wahkampftechnischen Gründen eingereicht. Der Wahlkampf ist bereits gelaufen, die meisten haben ihren Zettel schon ausgefüllt», sagte er zur Kritik. Diese Schlussfolgerung war richtig, wie die Wahlen inzwischen gezeigt haben.

 

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