Steuerchaos in der Taverne

Die ab Donnerstag geltende Senkung der Mehrwertsteuer in der griechischen Gastronomie sorgt für Konfusion. So gelten künftig fünf verschiedene Steuersätze. Die meisten Wirte blicken nicht mehr durch.

Die griechischen Wirte blicken steuertechnisch nicht mehr durch. (Bild: Livio M. Stöckli)

Die ab Donnerstag geltende Senkung der Mehrwertsteuer in der griechischen Gastronomie sorgt für Konfusion. So gelten künftig fünf verschiedene Steuersätze. Die meisten Wirte blicken nicht mehr durch.

Das Essen und Trinken in den griechischen Restaurants und Tavernen soll billiger werden. Das ist das Ziel der Mehrwertsteuersenkung, die am Donnerstag in Kraft tritt. Der Steuersatz sinkt von 23 auf 13 Prozent. So zumindest lautete bisher die Ankündigung des Finanzministeriums.

Die Wirklichkeit ist leider komplizierter, wie die jetzt veröffentlichte, vier Seiten umfassende Verordnung des Ministeriums zeigt. Die meisten Wirte blicken noch nicht durch, denn es gelten unterschiedliche Steuersätze. Sie sind abhängig davon, wo die Speisen und Getränke verzehrt werden. Wer eine Pizza im Restaurant verspeist und dazu eine Cola trinkt, zahlt 13 Prozent Mehrwertsteuer.

Bestellt man Essen und Getränk telefonisch nach Hause, werden zwar ebenfalls 13 Prozent für die Pizza fällig, die Cola hingegen wird mit 23 Prozent Steuer besteuert. Wer an einer Erfrischungsbude eine Flasche Wasser oder Limonade kauft und dort trinkt, zahlt 13 Prozent Mehrwertsteuer. Nimmt man die Flasche hingegen mit, um seinen Durst auf dem Weg zur Akropolis zu stillen, werden 23 Prozent Steuer fällig.

Ratlosigkeit in der Umsetzung

In der Praxis dürfte das schwierig werden: Wie etwa soll ein Wirt einen Gast besteuern, der die Wasserflasche nur zur Hälfte an der Bude austrinkt und den Rest mitnimmt? Noch verwirrender sind die Regelungen, die künftig in den Hotels gelten. Der Orangensaft aus der Minibar wird mit 23 Prozent besteuert. Wer sich das Getränk beim Zimmerservice bestellt, zahlt nur 13 Prozent.

Richtig kompliziert wird es beim Frühstück, sofern es im Übernachtungstarif eingeschlossen ist. Dann werden fünf Prozent des Zimmerpreises mit 13 Prozent besteuert. Für die restlichen 95 Prozent gilt der in Griechenland auf Übernachtungen fällige Mehrwertsteuersatz von 6,5 Prozent. Bei Halbpension werden 15 Prozent, bei Vollpension 25 Prozent des Zimmerpreises mit 13 Prozent belastet.

Besonders viel rechnen müssen Hoteliers, die ihre Gäste all-inklusive bewirten. Hier werden 65 Prozent des Zimmerpreises mit 6,5 Prozent, 25 Prozent mit 13 Prozent und die restlichen zehn Prozent mit 23 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Damit berücksichtigt der Finanzminister, dass in den all-inclusive-Angeboten auch alkoholische Getränke enthalten sind. Und für die gilt weiterhin der alte Mehrwertsteuersatz von 23 Prozent.

Im Athener Finanzministerium ist man zuversichtlich, dass sich die neuen Regeln schnell einspielen werden. Unter dem Strich, so schätzt man im Ministerium, wird sich ein Restaurantbesuch in Griechenland vom Donnerstag an um fünf bis acht Prozent verbilligen.

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