Stoff für einen aussergewöhnlichen Fall

Im Winter vor zwei Jahren kamen in einer Wohnung im St. Johann vier Drogensüchtige zusammen. Am Ende lag einer von ihnen tot am Boden.

Das Leben der Beschuldigten und des Opfers drehte sich nur um eines: Drogen.

(Bild: Godong/UIG via Getty Images)

Im Winter vor zwei Jahren kamen in einer Wohnung im St. Johann vier Drogensüchtige zusammen. Am Ende lag einer von ihnen tot am Boden.

Und plötzlich lag da diese Leiche. Im Nachhinein kann sich niemand mehr erklären, wie es so weit kommen konnte. Nicht Stefan*, nicht seine Mutter Ina* und auch nicht Fabrizio*. Ünay* war tot und sie waren irgendwie alle schuld daran. Oder hatten zumindest nichts unternommen, um ihren Bekannten zu retten.

«Ich wollte das nicht», sagt Stefan, «wirklich».

Stefan ringt um Worte, seine Stimme ist tränenerstickt, seine Sätze brechen in der Mitte ab. Er ist der Hauptangeklagte vor dem Basler Strafgericht, das in diesen Tagen einen aussergewöhnlichen Fall verhandelt. Aussergewöhnlich brutal, aussergewöhnlich grausam und aussergewöhnlich selten in Basel. Es ist eine von drei in der Kriminalstatistik 2014 registrierten «vollzogenen Tötungen».

Die drei Angeklagten und das Opfer stammen alle aus dem Drogenmilieu. Im Dezember 2013 sind sie auf dem Tiefpunkt einer langen Suchtkarriere angekommen. Die Wohnung am St. Johanns-Ring, wo Ina und Stefan zusammen leben, ist der Schauplatz ihres Elends.

Stefan, heute 28-jährig, wächst hauptsächlich bei seiner Mutter Ina in Basel auf. Beide Eltern sind drogenabhängig. Irgendwann schafft der Vater den Absprung und verlässt gleichzeitig seine Familie. Mit 15 kommt Stefan ins Heim, damals kiffte er bereits regelmässig. Dann kommen Kokain und Heroin dazu, später noch Beruhigungsmittel (Benzodiazepine), die Drogen spritzt er sich. Seine Schullaufbahn bricht Stefan in der zehnten Klasse ab, die vielen Absenzen erlauben keinen Abschluss. Fortan dreht sich sein ganzes Leben auf der Gasse um die Drogen, um den Konsum, um die Beschaffung. Stefan wird mehrfach wegen Drogen- und Vermögensdelikten verurteilt. Ab Frühjahr 2013 beginnt er eine heroingestützte Substitutionstherapie im Behandlungszentrum Janus.

Ünay verkehrt ebenfalls regelmässig in dieser Wohnung, um dort Drogen zu konsumieren. Eigentlich hätte Ünay ein Einzelzimmer in der betreuten Wohnunterkunft Elim im Kleinbasel, wo sich der damals 38-jährige Türke aber nicht gerne aufhält. Ünay ist schwer drogenabhängig und bezieht wie Ina und Stefan bei Janus täglich den Heroinersatzstoff Diaphin in Tablettenform. Dort lernen sich die drei kennen, eine Bekanntschaft, die zur Zweckgemeinschaft wird.

Im Dezember 2013 schliesst sich Fabrizio der Zweckgemeinschaft am St. Johanns-Ring an. Er ist heute 30 Jahre alt.

Fabrizio weist einen ähnlichen Lebenslauf auf wie Stefan. Früh ins Heim gekommen, die Schule abgebrochen, Kiffen mit 12 Jahren, Heroin, Kokain und Ecstasy mit 15, Benzos mit 19. Eine Berufsausbildung hat er nie begonnen. Fabrizio lebt zwar von der Sozialhilfe, finanziert sich aber seine Sucht mit verschiedenen Delikten. Er stiehlt, er raubt. Einmal gibt er sich in Riehen als Verkehrspolizist aus und verlangt von einem behinderten Automobilisten eine Verkehrsbusse, als dieser sein Fahrzeug parkieren will. Seine Beute: 40 Franken. Später muss Fabrizio für mehrere Monate ins Gefängnis, bevor er mit einer einjährigen Probezeit entlassen wird.

Einziger bewohnbarer Raum in der Wohnung von Ina und Stefan ist das Wohnzimmer. Alle anderen Zimmer sind voller Unrat, verdreckt und kaum noch begehbar. Die Sitzordnung im Wohnzimmer ist streng geregelt. Auf der langen Couch liegt die kranke Ina, Stefans Platz ist die Zweiersitzgruppe, Fabrizio sitzt auf einem Einzelsessel. So verbringen die drei ihre Tage und Nächte, sitzend und zugedröhnt, unterbrochen einzig von den kurzen Ausflügen ins Janus. Gegessen wird kaum noch, ihre Kalorien beziehen die drei aus Biskuits und zuckrigen Süssgetränken. Am liebsten Fanta Mango.

Ina ist nach jahrzehntelangem Drogenkonsum gesundheitlich am Ende. Wegen einer Herzinsuffizienz sind ihre Beine so stark angeschwollen, dass sie kaum noch gehen kann und einen Rollstuhl benötigt. Neben den Drogen, die sie ebenfalls zweimal täglich bei Janus bezieht, schluckt die 56-Jährige viele Tabletten und trinkt täglich eine Flasche Wodka.

Herr über die Drogen der Zweckgemeinschaft ist Stefan. In einer Kartonschachtel bewahrt er Diaphin-Tabletten, Benzos, Briefchen mit Strassenheroin und verkaufsfertige Kokainportionen auf. Stefan dealt, um sich seine Sucht zu finanzieren. Die Diaphin-Portionen vom Janus sind ihm nicht genug. Solange er wach ist, lässt Stefan den Drogenvorrat nicht aus den Augen. Spät in der Nacht nimmt er jeweils eine hohe Dosis Diaphin zu sich. Er ist dann innert Minuten völlig weggedröhnt und bleibt für mehrere Stunden unansprechbar. Es ist seine Art zu schlafen. Am Morgen muss er Kokain nehmen, anders könnte er nicht aufstehen.

Anfang Dezember 2013 gelangt Stefan zur Überzeugung, dass Ünay ihn bestohlen hat. Er findet am Morgen leere Kokainsäckchen bei ihm. Ünay streitet alles ab. Es ist nicht das erste Mal, schon früher hat sich Ünay ohne Erlaubnis bei Inas Tabletten und Wodka bedient. Stefan wird wütend.

«Ich wollte, dass er endlich die Wahrheit sagt», wiederholt Stefan vor dem Strafgericht unablässig. «Das war alles was ich wollte, ein Geständnis, nicht seinen Tod.»

Was Stefan wollte, was er wann tat, weshalb er es tat, inwiefern ihm Fabrizio dabei zur Hand ging und welche Rolle Stefans Mutter Ina spielte: Das sind die Fragen, mit denen sich die fünf Richter nun beschäftigen. In einem aufwendigen Beweisverfahren, das sich über mehr als einen Tag hinzog, versuchte das Gericht eine Rekonstruktion der Ereignisse.

Fest steht, dass Stefan Ünay zu einem Geständnis bewegen will. Dazu hält er ihn mehrere Tage in der Wohnung gefangen, wo Ünay auf dem schmutzigen Boden liegen muss. Zeitweise wird er gefesselt, einmal mit Klebeband, einmal mit Kupferdraht. Das Ziel: Ünay davon abzuhalten, seine tägliche Drogendosis bei Janus abzuholen und so bei dem psychisch und körperlich schwer abhängigen Mann den kalten Entzug zu forcieren.

«Ünay sollte spüren, wie es ist, auf Entzug zu sein», sagt Stefan. Mit schwachen Dosen Heroin, Kokain und Benzodiazepin hält er Ünays Entzugssymptome unter Kontrolle.

Ünay ist zu diesem Zeitpunkt körperlich bereits geschwächt. Er befindet sich wegen verschiedener Abszesse in ärztlicher Behandlung und ist neben den Drogen auf unterschiedliche Medikamente angewiesen.

Stefan ist das egal. Er wird immer wütender, weil Ünay sich weiter weigert, den Diebstahl einzugestehen. Mit Messern fügt er Ünay verschiedene Schnitt- und Stichverletzungen zu. Einmal wirft er aus dem Sitzen eine Klinge nach dem am Boden liegenden Mann. Eine besonders tiefe Verletzung am Gesäss versorgt Stefan mit einem Druckverband, die übrigen Wunden bleiben unbehandelt. Mit einem heissen Draht brennt er ihm ein Hakenkreuz in den Oberarm. Fabrizio würgt das Opfer mit einem schwarzen Kabel.

Zwei Tage und Nächte wird die Wohnung am St. Johanns-Ring zur Folterkammer. Am Morgen des dritten Tages geht es Ünay rapide schlechter. Er schwitzt stark, ist unruhig und kann sich nicht mehr aufrecht halten.

Was Ina und Stefan zuerst für vorgespielt halten, stellt sich als Ernstfall heraus. Weil Stefan denkt, dass Ünay auf Entzug ist, verabreicht er ihm per Spritze in den Oberarm eine kleine Dosis Strassenheroin. Wenige Minuten später liegt Ünay tot am Boden.

Die Gerichtsmedizinerin wird später die Todesursache in ihrem Bericht als «eine Mischintoxikation mit Kokain, Methadon und Morphin» bezeichnen. Ünay ist an einer Überdosis Drogen, hauptsächlich Heroin gestorben. «Die Konzentrationen an freiem, pharmakologisch aktivem Morphin im […] Blut sprechen für einen Heroinkonsum, der nur kurz vor dem Tod stattgefunden haben kann», heisst es im gerichtsmedizinischen Gutachten weiter.

Aber wer hat Ünay das Heroin verabreicht?

Konnte er sich selber mit der Droge versorgen, während die anderen im Rausch auf ihren Sesseln lagen? Oder war der zuvor schwer abhängige Ünay nach dem erzwungenen Entzug schon derart entwöhnt, dass ihn die schwache Dosis töten konnte? Die Richter werden auf diese Fragen eine Antwort finden müssen. Für die Beratung des Urteils sind drei bis vier Tage vorgesehen.

Ünays Körper bleibt nach seinem Tod noch einige Tage im Wohnzimmer liegen. Weil sie eine Strafe befürchten und weil Fabrizio sich nach seiner letzten Gefängnisstrafe noch in der Probezeit befindet, wollen Ina, Stefan und Fabrizio die Polizei nicht einschalten. Fabrizio und Ina besorgen eine Plastikplane, um den Leichnam zumindest abzudecken. Später verstauen die beiden jungen Männer den Toten in einer Kunststoffkiste auf dem Balkon.

Tage und Wochen vergehen, nacheinander werden zuerst Fabrizio wegen eines Abszesses und dann Ina wegen offener Beine ins Spital eingeliefert. Stefan ist jetzt allein zu Hause, allein mit Ünay, der tot in der Kiste auf dem Balkon liegt. Irgendwann fängt Stefan an, den Toten mit einem Messer zu bearbeiten, er öffnet ihm den Bauch. Um den Verwesungsgeruch zu übertünchen, übergiesst er die Leiche zuerst mit Ethanol, später legt er brennende Tannenzweige in die Kiste. Aus einem Überraschungsei, einer 1.-August-Rakete, etwas Draht und einer Lunte, fertigt Stefan einen Sprengsatz an, den er Ünay in den Mund schiebt. Die Zündung misslingt. Die Nachbarn merken nichts davon.

Am 14. Januar 2014 erzählt Stefan einem Bekannten von der Leiche auf seinem Balkon. Einen Tag später wird er in seiner Wohnung festgenommen. Die Polizisten finden in der Kiste Ünay, der seit ungefähr sechs Wochen tot ist.

«Eine fatale Mischung aus Misstrauen, blinder Wut und kaltem Egoismus hat das Leben eines relativ jungen Menschen gekostet. Es ist ein Bild des Grauens, einer totalen innerlichen und äusserlichen Verwahrlosung.»

Der Staatsanwalt spricht in seinem Plädoyer von «erzwungenem Entzug als Foltermittel». Davon, dass «mit schwachen Betäubungsmitteldosen das Martyrium von Ünay verlängert wurde» und die von Stefan verabreichte Heroinspritze schliesslich eine Überdosis «verursachte». Er fordert 12,5 Jahre Haft für Stefan.

Die anderen beiden hätten dem Tod von Ünay mindestens billigend zugesehen, wenn nicht sogar, im Fall von Fabrizio, tatkräftig mitgeholfen. Sie sollen dafür zehn Jahre und vier Monate (Fabrizio) und fünf Jahre (Ina) ins Gefängnis.

Das Urteil ist für den kommenden Dienstag angekündigt.

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* Die Namen der Angeklagten und des Opfers wurden geändert. 

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