Strafverfahren gegen Betreiber des «Kuss» eingestellt

Eine Fotografin hatte gegen den Betreiber der Café-Bar «Zum Kuss» ein Verfahren angestrengt. Der Vorwurf: Missachtung ihrer Urheberrechte. Markus Engeler rechnete mit Forderungen von bis zu 200’000 Franken. Jetzt wird das Verfahren eingestellt.

Friedhofskappelle (Bild: Schweizer Heimatschutz)

Eine Fotografin hatte gegen den Betreiber der Café-Bar «Zum Kuss» ein Verfahren angestrengt. Der Vorwurf: Missachtung ihrer Urheberrechte. Markus Engeler rechnete mit Forderungen von bis zu 200’000 Franken. Jetzt wird das Verfahren eingestellt.

Es wäre eine happige Forderung gewesen: Markus Engeler rechnete in der TagesWoche vor, dass eine junge Fotografin ihn wegen einer Schadenssumme von 200’000 Franken verklagt habe – wegen 50 Bildern. Diese hatte Melanie Siegrist* an einer Veranstaltung in Engelers Café-Bar gemacht.

Irritierend war dabei, dass Siegrist zum Zeitpunkt des Anlasses kaum Berufserfahrung vorweisen konnte. Engeler sagte gegenüber der TagesWoche: «Ich wollte ihr eine Chance geben.» Als Engeler die entstandenen Bilder später auf Facebook lud, intervenierte die Frau und gelangte an die Staatsanwaltschaft. Die wiederum marschierte in der Café-Bar auf – mit Polizei und Durchsuchungsbefehl.

Nun hat der zuständige Staatsanwalt entschieden: Das Verfahren wird eingestellt. Allerdings nicht, weil Engeler die Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen werden kann. In der Einstellungsverfügung, welche der TagesWoche vorliegt, lautet die Begründung auf Fehlen des Tatbestands.

Facebook verkleinert Bilder automatisch

Siegrist habe sich nie gegen das Hochladen der Bilder auf Facebook gewehrt. Sie stiess sich vielmehr daran, dass die Bilder in Maximalauflösung auf Facebook geladen wurden. Dies habe einer mündlichen Abmachung mit dem Bar-Betreiber widersprochen, wie Siegrist gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte.

Die Frau musste sich nun von der Staatsanwaltschaft belehren lassen, dass entsprechend keine Urheberrechtsverletzung vorliege. Sie könne den Schaden allenfalls vor Zivilgericht geltend machen. Was Siegrist überdies nicht wusste: Beim Hochladen der Bilder auf Facebook werden diese automatisch in eine kleinere Datei umgewandelt. Die Bilder von Siegrist waren also gar nie in voller Auflösung auf Facebook. Der effektive Schaden dürfte demnach eher gering sein.

*Name frei erfunden

Nächster Artikel