Der Konflikt um die Bundesbeiträge an die Universitäten für das Jahr 2012 hat sich verschärft. Nach erfolglosen Verhandlungen drohen fünf Kantone dem Bund gemeinsam mit rechtlichen Schritten.
Gegensätzlicher könnten die Standpunkte von Kanton und Bund nicht sein. Am Anfang des Konflikts stand eine Änderung im aktuellen Zahlungsmodus. Künftig will der Bund die Beiträge an den Betrieb der Universitäten im Beitragsjahr auszahlen und nicht wie bisher im Folgejahr. Die Änderung gilt ab dem Jahr 2012. Somit zahlt der Bund dieses Jahr nicht rückwirkend die Beiträge für das vergangene Jahr aus, sondern direkt für das Jahr 2013. Das Jahr 2012 wird dabei übersprungen, sagen die Kantone. Sie müssten dadurch mit empfindlichen Beitragslücken rechnen. Basel-Stadt und Baselland würden insgesamt 85 Millionen Franken entgehen. Dagegen wollen sie sich wehren.
Gemeinsam mit den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Waadt drohen sie dem Bund nun mit rechtlichen Schritten. «Die Fronten haben sich verhärtet», sagt Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen in Basel-Stadt. «Wir haben dem Bund während drei Jahren alle möglichen Wege angeboten und sind keinen Schritt weiter gekommen.»
Am Montag erreichte den Bund das Schreiben der fünf Kantone. In ihrer Eingabe fordern sie ultimativ noch einmal, dass sie die in diesem Jahr gesprochene Summe für das Jahr 2012 verwenden können. Sollte der Bund wie zu erwarten nicht darauf eintreten, wollen die Kantone beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs einlegen. Insgesamt geht es für die Kantone dabei um einen Betrag in der Höhe von 200 Millionen Franken.
Gründe wurden nie erklärt
Beim Kanton Basel-Stadt zeigt man sich über das Vorgehen des Bundes erstaunt. «Uns wurden die Gründe für die fehlende Zahlung nie erklärt», sagt Rüegger. Bei einer Umstellung im Zahlungsmodus anderer Beiträge im Jahr 2007 habe der Bund das ähnliche Problem erkannt und den geschuldeten Betrag für das Vorjahr den Kantonen ausbezahlt. «Es ist für uns völlig unklar, weshalb das in diesem Fall nicht auch passiert», so Rüegger.
Beim Bund bestreitet man diese Darstellung. Das Eidgenössische Departement für Bildung schreibt in seinem Communiqé, verschiedene Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz hätten bestätigt, dass von Seiten der fünf Kantone kein Anspruch auf einen «doppelten Subventionsbeitrag» bestehe.
Der erweckte Eindruck, der Bund habe die den Universitätskantonen zustehenden Beiträge nicht bezahlt, sei falsch. «Seit den 60er Jahren richtet der Bund jedes Jahr einen Grundbeitrag an die Betriebskosten der Universitäten aus. Daran wird sich auch künftig nichts ändern.»
Weitere Fragen wollte das Bundesamt nicht beantworten. Ob der Bund den Kantonen tatsächlich Geld schuldig ist und ob er dieses nachzahlen muss, darüber wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen. Die Kantone erwarten bis Ende Jahr eine Antwort auf ihr Schreiben an das Bundesamt.