Uber ermahnt Schweizer UberPop-Fahrer: Fahrt nicht so viel!

Der Fahrdienst fordert seine Fahrer auf, ja nicht zu oft unterwegs zu sein. Offenbar weiss Uber genau um die rechtliche Situation.

Uber-Pop-Fahrer in Basel sind in Aufregung: Immer mehr von ihnen bekommen es während der Fahrt mit der Polizei zu tun.

(Bild: Nils Fisch)

Der Fahrdienst fordert seine Fahrer auf, ja nicht zu oft unterwegs zu sein. Offenbar weiss Uber genau um die rechtliche Situation.

Der US-amerikanische Fahrdienst Uber vertritt bei seinem beliebtesten Angebot UberPop in der Schweiz offiziell die Position, die Fahrer würden bloss zum Spass und nicht wegen des Geldes herumfahren. Das hatte Uber auch der TagesWoche sinngemäss so mitgeteilt:

«Da dabei nach Abzug aller Kosten im Durchschnitt keine Gewinne anfallen, erfüllt UberPop nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport. Nicht nur die Fahrgäste sind unsere Nutzer, sondern auch die Fahrer.»

Das spielt für den Milliardenkonzern deshalb eine Rolle, weil gemäss dieser Logik auch nicht eigens ausgebildete Fahrer für UberPop unterwegs sein können. Würde es sich bei UberPop um berufsmässigen Personentransport handeln, dann müssten die Fahrer ausgebildet und ihre Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet sein – was UberPop in seinen Verträgen seltsamerweise verlangt. 15 Verfahren gegen UberPop-Fahrer sind allein in Basel-Stadt hängig, weil die Polizei nicht glaubt, dass die Fahrer nicht gewerbsmässig unterwegs sind. 

Uber ermahnt Fahrer und schiebt Verantwortung ab

Gegen aussen mag Uber Schweiz die Gewerbsmässigkeit von UberPop dementieren. Doch Dokumente, die der TagesWoche vorliegen, zeigen: Der Konzern ist sich des Problems sehr wohl bewusst.

Fahrer erzählen, dass sie einige Tage nach Abschluss ihres UberPop-Vertrags eine Art Vertrags-Update erhalten hätten. Dieses hätten sie akzeptieren müssen, um weiter für Uber fahren zu können.

Im Vertrags-Update macht die Firma ihre Fahrer auf mehrere Punkte aufmerksam: Zuerst werden die wichtigen Schweizer Gesetzesartikel zum berufsmässigen Personentransport aufgelistet (ARV 2, Art. 3 1bis und 1ter im Wortlaut). Dann folgt diese Klausel (Orthografie und Grammatik gemäss Originaldokumenten):

Ausschnitt aus einer Erklärung, die Schweizer UberPop-Fahrer laut Aussagen von Fahrern akzeptieren mussten.

Ausschnitt aus einer Erklärung, die Schweizer UberPop-Fahrer laut Aussagen von Fahrern akzeptieren mussten.

Uber fordert seine UberPop-Fahrer also auf, ja nicht zu viel zu fahren. Es könnte ja sonst geschehen, dass man einen wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Und das wäre ja nicht legal im System UberPop.

Doch damit nicht genug: Wer für UberPop weiterfahren will, muss laut Fahrern auch folgende Passagen «rechtsverbindlich anerkennen»:

Ausschnitt aus einer Erklärung, die Schweizer UberPop-Fahrer laut Aussagen von Fahrern akzeptieren mussten.

Ausschnitt aus einer Erklärung, die Schweizer UberPop-Fahrer laut Aussagen von Fahrern akzeptieren mussten.

Anders ausgedrückt: Auch diese Dokumente legen nahe, dass Uber weiss, dass viele UberPop-Fahrer die rechtlichen Bestimmungen von vornherein nicht erfüllen. Uber ist sich offenbar auch bewusst, dass UberPop-Fahrer Geld verdienen können. Es klingt jedenfalls anders als die offizielle Aussage, UberPop erfülle grundsätzlich «nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport».

Die Verantwortung für all die möglichen Gesetzesübertretungen sollen – jedenfalls laut dieser Zusatz-Erklärung – ausschliesslich die Fahrer tragen.

Widersprüchliches

Der Versuch der rechtlichen Absicherung widerspricht der Geschäftslogik und der Funktionsweise des Uber-Systems: Die Uber-App für UberPop-Fahrer ist so konzipiert, dass sie möglichst viele Fahrten unternehmen, möglichst ohne Unterbruch. Wer Fahrgäste ablehnt, wird vom System bestraft.

Wer sich nach getaner Arbeit ausloggen will, den fordert die App auf, doch noch etwas länger zu fahren, doch noch einen Passagier mitzunehmen, nur noch 10 Kilometer, damit die 100 voll sind. Das Geld, das liegt schliesslich auf der Strasse.

Und sollte ein UberPop-Fahrer nach 12 Stunden Fahrzeit – bei Personentransporten in der Schweiz schon zwei Stunden zu lange und damit verboten – noch weiterfahren wollen, würde er nicht etwa ermahnt oder ausgesperrt. Die UberPop-App kennt laut Aussagen von Uber-Fahrern kein Zeitlimit.

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