Das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartment (JSD) hat systematisch öffentliche Ausschreibungen umgangen. Die Liste mit fragwürdigen Freihandvergaben liegt der TagesWoche vor. Diese werden nun von der Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen gegen den Leiter Submissionen im JSD geprüft.
Die Meldung in der «Basler Zeitung» war vergleichsweise knapp: Vor gut einer Woche berichtete das Blatt von Ermittlungen gegen den Leiter des Beschaffungswesens im Justiz- und Sicherheitsdepartement Ernst Arni. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Untersuchung «gegen einen Abteilungsleiter des JSD», das Departement seine Freistellung. Arni wird der ungetreuen Amtsführung verdächtigt.
Seither hüllen sich die Behörden unter Verweis auf das laufende Verfahren in Schweigen. Im Fokus der Ermittler steht gemäss Informationen der TagesWoche nebst anderen Unregelmässigkeiten jene Liste von Freihandvergaben, die das JSD bereits Anfang Jahr auf Anfrage der TagesWoche übermittelt hat. Sie befindet sich auf der Rückseite des Artikels (oder hier zum Download).
Dort aufgestellt sind sämtliche Freihandvergaben der letzten drei Jahre, die aufgrund des Auftragsvolumens eigentlich hätten ausgeschrieben werden müssen. Das Departement hatte sich jeweils auf eine Ausnahmeklausel berufen, um eine Ausschreibung zu umgehen. Einmal geht es um die Bestellung von Präzisionsgewehren, oftmals um den Ausbau oder Ersatz von Telefon- und Funksystemen sowie Fahrzeug-Beschaffungen.
Höchstgrenzen wiederholt überschritten
Die Beträge übersteigen dabei die Höchstgrenze für Freihandvergaben teilweise deutlich. Die Schwellenwerte für kantonale Vergaben betragen 100’000 Franken für Güter und 150’000 Franken für Dienstleistungen. Häufig geht es dabei um Dienstleistungen im IT-Bereich oder bei der Ausrüstung von Fahrzeugen. In den meisten Fällen begründet das Department die Vergabe damit, dass nur diese Anbieter die passenden Produkte angeboten hätten.
Das JSD kontrolliert sich selber bei der Einhaltung der Gesetze.
Ob bei diesen Vergaben alles korrekt abgelaufen ist, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Innerhalb der Verwaltung soll man sich jedenfalls schon seit längerer Zeit darüber gewundert haben, wie systematisch das JSD öffentliche Ausschreibungen umgeht. Offenbar wurden die Ermittlungen auch erst nach der Anfrage der TagesWoche eingeleitet. Bestätigen wollen das weder Staatsanwaltschaft noch das Departement.
Wie heikel das Vorgehen bei Freihandvergaben sein kann, zeigte sich im letzten Herbst, als die Missstände bei den Basler Verkehrs-Betrieben ans Licht kamen. Dort ging es allerdings um deutlich höhere Summen.
Zuschläge nicht publiziert
Gemein haben beide Fälle, dass die Zuschläge nicht publiziert worden sind. Das Departement argumentiert, dass Freihandvergaben von dieser Pflicht ausgenommen sind. Unter Juristen ist diese Ansicht umstritten. Tatsächlich können unter der Hand vergebene Auftrage vor Gericht nicht angefochten werden – die Art der Vergabe aber durchaus. Ist ein Konkurrent der Meinung, eine Ausschreibung oder ein Einladungsverfahren wären angebracht gewesen, kann er dies vom Richter überprüfen lassen. Dazu muss er allerdings erst Kenntnis vom Zuschlag haben.
Eine weitere Schwäche im System öffentliche Beschaffung in Basel-Stadt ist die mangelnde Aufsicht und Kontrolle. Das JSD vergibt nicht nur die Aufträge eigenständig, es prüft auch die Einhaltung der Gesetze selber. Es kontrolliert sich also selber. Im Normalfall schaut auch die Finanzkontrolle der Verwaltung, die gemäss «Basler Zeitung» das Beschaffungswesen im JSD unter die Lupe genommen hat, nur mit Stichproben, ob alles seine Ordnung hat.