Eduard Heinis war 1894 der erste «Rote» in der Baselbieter Exekutive. Doch lange blieb er nicht im Amt: Der Job als Gefängnisdirektor war letztlich einträglicher.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts war Eduard Heinis (1850–1936) für kurze Zeit Baselbieter Erziehungsdirektor. Fasst man den Begriff Arbeiterbewegung nicht allzu eng, kann Heinis sogar als deren erster Vertreter in der Baselbieter Regierung gelten.
Eduard Heinis kam am 18. Oktober 1850 als drittes von insgesamt fünf Kindern des Landwirts Johann Heinrich Heinis und seiner Ehefrau Maria geborene Brodbeck in Therwil zur Welt. Eduard muss ein aufgewecktes Kind gewesen sein. Neben der Mitarbeit im Bauernbetrieb – Vater Heinis starb, als Eduard sieben Jahre alt war – besuchte er die Primar- und Bezirksschule in Therwil, anschliessend die Gewerbeschule in Basel.
Nach bestandener Matur studierte er an den Universitäten von Basel, Lausanne und München Mathematik und Naturwissenschaften. Daneben hegte er zeit seines Lebens ein grosses Interesse für die Landwirtschaft. So war Heinis langjähriges Vorstandsmitglied des kantonalen landwirtschaftlichen Vereins und Gründer und Präsident der Samenzuchtgenossenschaft beider Basel.
Bezirksschullehrer in Waldenburg
1872 wurde Heinis Lehrer an der Bezirksschule Waldenburg. Drei Jahre später heiratete er Louise Walser aus Oberdorf. Die beiden hatten 13 Kinder und konnten 1935 das Fest der diamantenen Hochzeit feiern.
Heinis war Mitglied des demokratisch und sozial geprägten Grütlivereins sowie der 1913 gegründeten Baselbieter SP. Zudem engagierte er sich im Bauern- und Arbeiterbund Baselland. Dieser war 1892 von Sozialdemokraten, christlichsozialen Katholiken sowie Demokraten unter anderem mit dem Ziel, das Hypothekarwesen zu reformieren, lanciert worden. Obwohl der Bauern- und Arbeiterbund zunächst grossen Zulauf hatte, blieb ihm der Erfolg letztlich versagt.
Kurzes Zwischenspiel in der Regierung
Im Frühjahr 1894 wurde Heinis als Nachfolger des schwer erkrankten Erziehungsdirektors Eduard Holinger ohne ernsthafte Gegenkandidatur in die Baselbieter Regierung gewählt. In diesem Amt hielt es ihn allerdings nicht sehr lange. «Ökonomische Rücksichten» hätten es Heinis als geboten erscheinen lassen, so der Verfasser eines Nachrufs in den «Basler Nachrichten», 1897 «die besser dotierte Stellung eines Vorstehers der kantonalen Strafanstalt» in Liestal zu übernehmen. Angesichts der grossen Kinderschar, die Heinis zu versorgen hatte, tönt das plausibel. Die konkreten Zahlen machen einen allerdings etwas stutzig.
Laut Peter Moser vom Staatsarchiv Basel-Landschaft verdiente ein Regierungsrat 1897 gemäss Reglement jährlich 2800 Franken. Als Direktor der Strafanstalt kam Heinis auf 3000 Franken jährlich. Allzu gross war die Differenz der beiden Gehälter zum Zeitpunkt des Rücktritts also nicht.
Wäre Heinis weiterhin Regierungsrat geblieben, wäre er kurz darauf finanziell besser gefahren. 1899 wurde das Besoldungsreglement angepasst und der Regierungsratslohn auf 3800 Franken erhöht.
Später Ruhestand
Gaben andere Gründe den Ausschlag für den Rücktritt? Fehlte Heinis in der Regierung der politische Rückhalt? Man weiss es nicht. Fest steht, dass Heinis – so der Verfasser des Nachrufs – «in der verhältnismässig kurzen Zeit die ihm am Herzen liegende und im Grunde schon lange dringliche Aufgabe einer durchgreifenden Reform unserer veralteten und mit vielen Flicklappen versehenen Schulgesetzgebung nicht durchführen konnte».
Länger als es ihn in der Regierung hielt, blieb Heinis als Direktor der Strafanstalt im Amt. Von diesem trat er mit über 70 Jahren erst 1922 zurück. Darauf genoss er zusammen mit seiner Ehefrau den Ruhestand auf dem idyllischen Gut «Weideli», inmitten der Buchenwälder des Schleifenberges und der Burghalden, oberhalb von Liestal.