Was genau ist zum Wohl des Kindes?

Von links bis rechts betonen Politiker, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei. Verhindern wollen die Bürgerlichen das neue Gesetz zur Kinderbetreuung trotzdem.

Vorreitermodell und Schreckgespenst zugleich: Kinderkrippe vor dreissig Jahren in der ehemaligen DDR. (Bild: Imago/ddrbildarchiv.de )

Von links bis rechts betonen Politiker, wie wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei. Verhindern wollen die Bürgerlichen das neue Gesetz zur Kinderbetreuung trotzdem.

Die grundsätzliche Debatte ist eine alte und meist ideologisch geprägt. Auf der einen Seite die Stimmen, die die Fremdbetreuung von Kleinkindern per se nicht gut finden und nur im Ausnahmefall tolerieren; auf der an­deren diejenigen, die im Sinne der Gleichberechtigung das traditionelle Familienmodell – Mutter zu Hause, Vater erwerbstätig – für absolut veraltet halten und deshalb mehr Betreuungseinrichtungen zwingend finden.

So ähnlich tönt es auch jetzt wieder von Gegnern und Befürwortern des ­Gesetzes über die «familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» (FEB), über das die Baselbieter Stimmbürger am 11. März abstimmen. Laut dem Gesetz erhalten die Eltern von Kindern im Vorschulalter von ihren Wohngemeinden sogenannte Betreuungsgutscheine für eine Einrichtung ihrer Wahl. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.

Hohe Hürden, viel Bürokratie

Den Gegnern dieser Gesetzesvorlage scheint allerdings inzwischen bewusst zu sein, dass das Pochen auf die tradi­tionelle Familienstruktur allein nicht mehr genügt, um die Stimmenden zu einem Nein zu bewegen. Jedenfalls ist eines der gewichtigsten Argumente, mit denen das Nein-Komitee den Abstimmungskampf bestreitet, die «Überregulierung der Betreuungseinrichtungen», die mit dem FEB-Gesetz eingeführt würden.

Es würde die Hürden für die Anbieter einer Tagesbetreuung erhöhen «und Qualitätsvorschriften fordern, die absehbar zu einem sehr hohen administrativen Aufwand führen». Ausserdem, so befürchten die Gegner, würden bereits bestehende Angebote gefährdet. Niederschwellige Angebote, die aber den Ansprüchen von Eltern und Kindern durchaus genügten.

Tatsächlich ist im Gesetz unter ­Paragraf 2 «zum Wohl der Kinder» die Rede von Qualitätsanforderungen an eine Kindertagesstätte (Kita) oder eine Tagesfamilie, um einen Gutschein dafür zu erhalten. «Diese beziehen sich auf den Betreuungsschlüssel, die Betreuungspersonen, die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen der Kinder sowie auf die Räumlichkeiten und deren Umgebung.» Tagesfamilien müssen sich zur Aus- und Weiterbildung verpflichten.

Das ist zwar noch ziemlich offen formuliert, oder, wie Katrin Bartels, die Leiterin der Fachstelle für Familien­fragen beim Sicherheitsdepartement, sagt: «Es ist nur definiert, was Qualität beinhaltet; aber konkret ausformuliert ist noch nichts.» Zudem müsse kein bestehendes Angebot schliessen – entspricht es nicht den Anforderungen, gibt es dafür einfach keinen Gutschein.

Berechtigter Anspruch

Dennoch hat die FDP, die neben der SVP das FEB-Gesetz bekämpft, just mit einer Initiative als Alternative reagiert. Darin beteuert die Partei zwar die Notwendigkeit von familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten, ja sogar, dass es sich dabei um ein altes liberales Postulat handle. Aber eben nicht so: Man wolle keine kostentreibenden Vorschriften, die bis ins letzte Detail die Raumgrösse, die Umgebung und die Ausbildung der Betreuungspersonen «von oben herab» vorschreibe, betont die Präsidentin der Baselbieter FDP, Christine Pezzetta.

Für die SP-Landrätin Regula Meschberger vom Ja-Komitee ist das eine Ausrede – die Kriterien seien wie gesagt im Detail noch nicht festgelegt. Der Anspruch aber an Qualität sei nichts Anstössiges, im Gegenteil: «Jede Mutter, die ihr Kind fremdbetreuen lässt, will, dass es gut betreut wird.» Deshalb seien gewisse Standards wichtig und notwendig. Doch was sind diese Standards?

Schweizweite Qualitätsdiskussion

Nicht nur im Kanton Baselland gehen die Vorstellungen darüber auseinander, sondern schweizweit. So ist die nationale FDP der Meinung, die Auf­lagen für den Betrieb einer Kinderkrippe seien masslos übertrieben, und verlangte deshalb in der vergangenen Herbstsession vom Bundesrat in einer Motion, diese zu überprüfen.

Ende Januar präsentierte das Marie Meierhofer Institut für das Kind das Ergebnis seiner Untersuchung von Deutschschweizer Krippen: Keine der getesteten 74 Gruppen von insgesamt 38 Kitas erreichte die Note «gut», die Mehrheit erhielt bloss ein «mittel­mässig».

Allerdings musste das Institut einräumen, dass die für die Untersuchung angewendete Skala in den USA entwickelt worden sei, wo teilweise andere Wertvorstellungen herrschten als in der Schweiz. Für eine gute Bewertung müsste beispielsweise jedes Kind ein eigenes Handtuch haben. Inwiefern solche Hygienevorschriften jedoch entscheidend für das Wohlbefinden der Kinder sind, ist fraglich.

Ein Label als Orientierungshilfe

Deshalb sagt auch Talin Stoffel, Geschäftsführerin des Krippenverbands KiTaS: «Wir müssen vor allem die ­pä­dagogische Qualität der Betreuungsangebote sicherstellen.» Klar seien die Räumlichkeiten auch wichtig. «Eine gute Kita hat gute Räume – genügend gross und kindgerecht eingerichtet, kurz: eine anregende Umgebung – aber entscheidender ist gut ausgebildetes Personal.»

Doch die pädagogische Qualität, sagt Stoffel, sei halt weniger gut messbar als die strukturelle. Das soll sich nun ändern: KiTaS und die Jacobs Foundation sind derzeit gemeinsam daran ein Qualitätslabel für Schweizer Kindertagesstätten zu entwickeln, um den Eltern eine Orientierungshilfe zu bieten. Erarbeitet werden die Standards für dieses Label von einer 14-köpfigen Fachgruppe unter der Leitung von Margrit Stamm, Professorin für Erziehungswissenschaften an der Universität Fribourg. Dabei soll das Augenmerk vermehrt auf die pädagogische Qualität gerichtet werden.

Heisst das, dass künftig auch die Kinderkrippen nach einem Lehrplan arbeiten sollen, wie das hie und da gefordert wird? Fängt die Schule nun schon in der Kita an? Lehrplan sei die falsche Bezeichnung, sagt Talin Stoffel, «weil irreführend». Vielmehr gehe es um einen Orientierungsplan; darum, dem Kind eine Umgebung zu bieten, in der es lernt, die Welt zu begreifen – im wahrsten Sinn des Wortes. «Zum Beispiel, es nochmals zu versuchen, wenn der Klötzli-Turm zusammenfällt.» Keineswegs habe man vor, die Schule vorzuverschieben.

Keine Bestnoten für Förderwahn

Als eher fragwürdig bezeichnet Stoffel denn auch Angebote, die unter dem Stichwort «Frühförderung» für sich werben. So etwa die recht erfolgreiche Kita-Kette «Globe Garden», wo die Kinder bewusst zweisprachig betreut werden und im Sinne von «Corporate Identity» Uniformen tragen.

Ein extremes Beispiel gibt es gemäss einem Bericht von «20 Minuten» in Pfäffikon (SZ), wo neuankommende Babys ab drei Monaten auf ihre angeblichen Talente getestet werden und dann entsprechenden Gruppen zugeteilt werden. So kommt etwa Klein-Max, weil er besonders gerne mit dem Ball spielt, in die Gruppe «Little Pelé» oder Klein-Mia zu «Little Beethoven».

Das Konzept scheint bei gewissen Eltern anzukommen, denn einen Monat nach der Eröffnung im Dezember letzten Jahres waren bereits 17 Kinder angemeldet. Ob diese Kinder dereinst die elter­lichen Erwartungen erfüllen können, wird sich zeigen.

Fest steht jedoch jetzt schon: Mit Bestnoten der auf 2013 geplanten Zertifizierungsstelle für die Vergabe des Qualitätslabels von KiTaS und Jacobs Foundation können solche Krippen nicht rechnen.

 

 

Artikelgeschichte

Erschienen in der gedruckten TagesWoche vom 24.02.12

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