Widerstand gegen die Entmachtung bei den BVB – BastA! ergreift Referendum

Nach der BVB-Affäre sollen Verwaltungsratsmitglieder des staatsnahen Betriebes nur noch von der Regierung gewählt werden. Das kommt bei der BastA! nicht gut an. Sie will das Referendum gegen das BVB-Organisationsgesetz ergreifen.

Wer darf bei den BVB mitbestimmen? Darüber scheiden sich die Geister.

 

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Nach der BVB-Affäre sollen Verwaltungsratsmitglieder des staatsnahen Betriebes nur noch von der Regierung gewählt werden. Das kommt bei der BastA! nicht gut an. Sie will das Referendum gegen das BVB-Organisationsgesetz ergreifen.

Ein Direktor, der seinen Mitarbeiterinnen anzügliche Handy-Bilder verschickt, unkorrekte Beschaffungen und der Verdacht der Vetternwirtschaft: Vor exakt zwei Jahren sorgten die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) fast täglich für einen Skandal. Die BVB-Krise rückte Regierungsrat Hans-Peter Wessels, den Grossen Rat und den Verwaltungsrat der BVB in ein schlechtes Licht: Die Aufsicht habe auf allen Ebenen versagt, kritisierte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates in ihrem Bericht. Die Basler Regierung erliess nach dem Skandal ein neues Organisationsgesetz für die BVB.

Dieses Gesetz sorgt jedoch für Zündstoff. Die BastA! kündigt bereits jetzt an, das Referendum dagegen zu ergreifen – obwohl der Grosse Rat voraussichtlich erst am Mittwoch darüber entscheiden wird. Die Linkspartei stört sich daran, dass das Parlament künftig bei den BVB nicht mehr mitreden und das Personal im Verwaltungsrat aussen vor bleiben soll.

GPK geht weiter als Regierung

Das inzwischen von der Geschäftsprüfungskommission überarbeitete Gesetz sieht nämlich vor, dass der BVB Verwaltungsrat künftig nur noch durch die Regierung gewählt wird. Heute wählt der Grosse Rat drei Mitglieder. Somit spricht sich die Kommission gegen die Regierungsvorlage aus, die vorsieht, dass die Mitglieder zwar von der Regierung gewählt werden, jedoch vom Grossen Rat abgesegnet werden sollen.

Grund für den Entscheid der GPK: Eine Bestätigung durch den Grossen Rat würde «den Regierungsrat wieder aus der alleinigen Verantwortung für die Wahl des Verwaltungsrats entlassen und den Grossen Rat in seiner Oberaufsichtsfunktion entsprechend beschneiden», heisst es im GPK-Bericht.

Auch ist die GPK der Ansicht, dass BVB-Mitarbeitende nicht mehr im Verwaltungsrat vertreten sein dürfen, weil sie sonst als Angestellte den Weisungen der Geschäftsleitung Folge leisten müssten und gleichzeitig dieser gegenüber «weisungsbefugt» sind. Somit geht die Kommission weiter als die Regierung, die nur Mitglieder der BVB-Geschäftsleitung von der Wahl in den Verwaltungsrat ausschliessen wollte. Anderer Meinung als die GPK ist die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) des Grossen Rates: Sie befürwortet in beiden Punkten den Vorschlag der Regierung.

Unterstützung vom VPOD

Die BastA! sieht laut Mitteilung in diesen Änderungen der GPK «einen weiteren Schritt in Richtung Beschneidung der Kompetenzen des Grossen Rates». «Die Wahlberechtigung des Grossen Rates für den Verwaltungsrat der BVB muss unbedingt verteidigt werden, weil dieser den verkehrspolitischen Vorstellungen und Zielen der Bevölkerung verpflichtet ist und diese über selbst gewählte Verwaltungsrats-Mitglieder in die BVB einbringen soll», schreibt die Partei.

Dass der Grosse Rat die Mitglieder wähle und das Personal im Verwaltungsrat vertreten sei, sei auch Bestandteil für die Auslagerung der BVB im Jahr 2006 gewesen. «Die BastA! vertritt die Position, dass die BVB als wichtiger Teil des Service Public Staatsaufgabe ist und daher weiterhin dem Einfluss des Parlaments unterstehen muss», schreibt sie weiter. Unterstützt wird das Referendum vom VPOD, dem Verband des Personals Öffentlicher Dienste.

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