Zufahrt in die Kernzone künftig auch mit Cars möglich

Die zuständigen Basler Regierungsräte Baschi Dürr und Hans-Peter Wessels ziehen eine positive Bilanz zum Verkehrskonzept Innenstadt. Dennoch hat die Regierung nach ersten konkreten Erfahrungen die Bestimmungen in gewissen Punkten gelockert.

Die zuständigen Regierungsräte Baschi Dürr und Hans-Peter Wessels sind zufrieden mit dem Verkehrskonzept Innenstadt. (Bild: Dominique Spirgi)

Die zuständigen Basler Regierungsräte Baschi Dürr und Hans-Peter Wessels ziehen eine positive Bilanz zum Verkehrskonzept Innenstadt. Dennoch hat die Regierung nach ersten konkreten Erfahrungen die Bestimmungen in gewissen Punkten gelockert.

Gelöst und entspannt wirkten die beiden Basler Regierungsräte Baschi Dürr und Hans-Peter Wessels, als sie vor den Medien ihre erste Bilanz zum Verkehrskonzept Innenstadt zogen. «Das Konzept hat sich im Grossen und Ganzen bewährt», sagte Wessels, «und die Verkehrsteilnehmenden haben sich relativ rasch an die neuen Umstände gewöhnt.» 

6000 Zufahrtsbewilligungen seien bislang ausgestellt worden, sagte Dürr. Und es sei lediglich zu drei begründeten Rekursen wegen nicht erteilter Bewilligungen gekommen. Eine Zahl, die den Justiz- und Sicherheitsdirektor sehr überrascht hat. Für viele Anliegen des Gewerbes und der Anwohnerschaft habe man spontan Lösungen finden können, sagte Dürr weiter. «Aber wir wurden auch mit Anliegen konfrontiert, die eine Änderung der Verordnung zum Verkehrskonzept bedingen.»

Erleichterungen beschlossen

Es sei von Beginn weg klar gewesen, dass der Regierungsrat die ersten Erfahrungen mit dem neuen Verkehrskonzept zusammen mit der Begleitgruppe auswerten und allenfalls Nachbesserungen beschliessen werde, sagte Wessels. Dies geschieht nun in einigen Punkten:

  • Die verkehrsfreie Kernzone der Innenstadt wird zugunsten der drei aktivsten Saalbetreiber an deren Rand – Stadtcasino am Steinenberg, The Bird’s Eye Jazzclub am Kohlenberg und Volkshaus an der Rebgasse – minim verkleinert. Damit wird der bewilligungsfreie Zubringerdienst zu diesen drei Veranstaltungsorten rund um die Uhr ermöglicht. Als Nebeneffekt dieser Zonenverkleinerung werden am Steinenberg und am Kohlenberg auch Kurzhalteplätze für Reisecars eingerichtet.
  • Gebrechliche und gehbehinderte Personen sowie neu auch Kleinkinder bis fünf Jahre dürfen rund um die Uhr in die gesamte Kernzone gefahren und wieder abgeholt werden. Zu den gehbehinderten Personen zählen übrigens auch kranke Menschen, denen ein Fussmarsch nicht zugemutet werden kann und die zu einer Arztpraxis gefahren werden müssen.
  • Neu erhalten auch Cars, die grössere Personengruppen zum Beispiel zu Restaurants fahren, eine Kurzbewilligung für die Zufahrt in die Kernzone.
  • Künftig sind Zufahrten im Rahmen von offiziellen Anlässen des Kantons ohne Bewilligungen möglich. Voraussetzung ist aber ein wirklich offizieller Charakter des Anlasses beziehungsweise eine Einladung der Staatskanzlei.
  • Neu erhalten auch Anwohner, die in der Fussgängerzone wohnen, aber über keinen privaten Abstellplatz verfügen, eine Dauerberechtigung zur Zu- und Wegfahrt. Bislang mussten sie sich mit unzähligen Kurzbewilligungen herumschlagen.
  • Anwohnerinnen und Anwohner der Innenstadt dürfen sich künftig auch von Dritten nach Hause fahren oder von dort abholen lassen. Logischerweise gilt die Dauerbewilligung auch für die Zu- und Wegfahrt ohne Begleitung der Anwohnenden.
  • Personen und Unternehmen, die über eine Bewilligung für Messe- und Marktstände in der Innenstadt verfügen, brauchen künftig keine spezielle Zufahrtsbewilligung mehr.
  • Organisatoren von grösseren Veranstaltungen in der Innenstadt – zum Beispiel em Bebbi sy Jazz – erhalten künftig eine generelle Zufahrtsbewilligung, also eine Art Carte Blanche für die beteiligten Betriebe.



Die Verkehrsteilnehmenden hätten sich an das neue Verkehrskonzept gewöhnt: gesperrte Zufahrt in die Kernzone bei der Spiegel- /Schneidergasse

Die Verkehrsteilnehmenden hätten sich an das neue Verkehrskonzept gewöhnt: gesperrte Zufahrt in die Kernzone bei der Spiegel- /Schneidergasse (Bild: Dominique Spirgi)

Die revidierte Verordnung tritt am 1. Juni in Kraft. Die Neusignalisierung der neuen Zubringerdienstzonen am Rand der Innenstadt wird etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Ab sofort ist das elektronische Kundenkonto in Betrieb, das Unternehmen und Privatpersonen, die regelmässig Bewilligungen einholen müssen, das Pozedere wesentlich erleichtert und die Kosten verbilligt.

Vorbehalte werden bleiben

«Wir machen uns nicht die Illusion, dass mit diesen Anpassungen sämtliche Vorbehalte ausgeräumt werden konnten», sagte Baschi Dürr. Er betonte, dass man sich die Änderungen sorgfältig überlegt habe. «Aber wir wollten nicht das Grundkonzept einer fussgängerfreundlichen Innenstadt zum Kippen bringen.»

Das führte dazu, dass eine Forderung, die in den vergangenen Wochen für Diskussionen gesorgt hat, nicht berücksichtigt wurde: nämlich die Zufahrtsberechtigung für Limousinen-Services. «Wenn wir die Zufahrt für den gewerbemässigen Personentransport genehmigt hätten, wäre es zur Ungleichbehandlung gegenüber dem privaten Zubringerdienst gekommen», sagte Dürr dazu.

An der Medienkonferenz wurde klar, dass auch Missverständnisse die Diskussion weiter begleiten werden. So brachte ein Journalist einer Basler Tageszeitung, der sich bislang sehr ausführlich mit dem Verkehrskonzept befasst hat, den Fall eines Pizzakuriers zur Sprache, der einen in der Innenstadt wohnenden Kunden nicht habe bedienen können. Er bekam die simple Antwort zu hören, dass ein Pizzakurier, der rasch verderbliche Waren transportiere, problemlos eine Dauerbewilligung erhalten könne. 

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