Der Fall Streller und die Rücknahme des Rückzuges vom Rekurs

Bereits am vergangenen Mittwoch hat der FC Basel den Rekurs gegen die Sperre von Marco Streller zurückgezogen. Mit einem juristischen Manöver blieb er aber für den GC-Match spielberechtigt. Am Samstag gegen Luzern fehlt der Captain nun definitiv.

Basel's Marco Streller thanks the fans after his substitution during the Super League soccer match between FC Basel and FC Lausanne-Sport at the St. Jakob-Park stadium in Basel, Switzerland, on Thursday, May 16, 2013. (KEYSTONE/Georgios Kefalas) (Bild: Keystone/GEORGIOS KEFALAS)

Bereits am vergangenen Mittwoch hat der FC Basel den Rekurs gegen die Sperre von Marco Streller zurückgezogen. Mit einem juristischen Manöver blieb er aber für den GC-Match spielberechtigt. Am Samstag gegen Luzern fehlt der Captain nun definitiv.

Als in Le Mont am Mittwoch der Vorwoche die Cup-Partie wegen Unbespielbarkeit des Platzes kurzfristig abgesagt wurde, blieb dem FC Basel eine sportliche Zumutung erspart. Dafür hatte er spontan ein neues Problem.

An diesem Tag hatten der FC Basel und Marco Streller nämlich beim Rekursgericht der Swiss Football League den hängigen Rekurs gegen eine Sperre für Marco Streller per Fax und mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. Der Plan war: Streller sitzt seine restlichen zwei Spiele Sperre gegen Le Mont und die Grasshoppers ab und wäre somit für das Spitzenspiel gegen Luzern am Samstag dieser Woche einsatzberechtigt gewesen.

Absage in Le Mont durchkreuzt Basler Plan

Die Absage in Le Mont durchkreuzte diesen Plan. Somit wäre Streller gegen GC und Luzern auf Eis gelegen. Noch am selben Tag, also am vergangenen Mittwoch, ging beim Rekursgericht ein zweites Fax des FCB ein mit der Annullierung des Rückzuges vom Rekurs.

Klingt kompliziert, wurde vom Rekursgericht jedoch akzeptiert, weil das zweite Fax aus Basel eintraf, «noch bevor eine Abschreibungsverfügung ergehen konnte». So hat das Martin Sterchi, Präsident des SFL-Rekursgerichts in einer Mitteilung von heute, Dienstag, formuliert.

Das juristische Manöver führte dazu, dass die aufschiebende Wirkung erhalten blieb und Streller gegen GC spielen durfte. Der FCB-Captain sass dann am Samstag angeschlagen auf der Bank, wurde eingewechselt und stand auf dem Platz, als dem FCB der späte Ausgleich in der dritten Minute der Nachspielzeit glückte.

Nun erst hat das Rekursgericht entschieden, dass eine Annullierung des Rückzugs des Rekurses rechtlich eigentlich gar nicht zulässig sei. Streller wäre ohne den juristischen Schachzug also bereits gegen GC gesperrt gewesen. Nun ist er es gegen Luzern und Lausanne, wo der FCB am 1. Februar 2014 das erste Spiel des neuen Jahres bestreitet.

«Seid ihr alle noch ganz dicht?»

Warum es überhaupt so weit kam, geht auf den 2. November und die Partie in Aarau zurück (1:1). Im Brügglifeld hatte Marco Streller, von den Mikrofonen der TV-Kameras eingefangen, den Unparteiischen ein «Seid ihr alle noch ganz dicht?» zugerufen, worauf der Einzelrichter aktiv geworden war. Er verhängte nachträglich drei Spiele Sperre für Schiedsrichter-Beleidigung.

Dagegen legte der FC Basel Beschwerde ein, die am 22. November vom Präsidenten der Disziplinarkommission, Daniele Moro, abgewiesen wurde. Diesen Entscheid focht der Tabellenführer der Super League vor dem Rekursgericht an – um sie dann doch zu akzeptieren.

Damit, so hält das Rekursgericht, fest, sei der Rückzug des Rekurses rechtswirksam und unwiderruflich. Die Luzerner müssen sich also nicht sorgen, dass es sich die Basler noch einmal anders überlegen könnten.

» Zur Mitteilung der Swiss Football League vom 10. Dezember 2013

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