Den Saisonauftakt in Aarau am 19. Juli spielt der FC Basel ohne seine Anhänger. Die Schliessung des Gästefan-Sektors im Brügglifeld ist Teil der Sanktionen durch die Swiss Football League (SFL). Der FCB kommt mit 25’000 Franken Geldbusse davon, muss aber im nächsten Gastspiel gegen Aarau auf den Support seiner Fans verzichten.
Auch wenn es hässliche Szenen waren, die sich am späten Abend des 15. Mai unmittelbar nach Spielschluss im Brügglifeld-Stadion von Aarau abspielten, notabene live vom Schweizer Fernsehen übertragen, so zeugt das Urteil der Disziplinarkommission der Swiss Football League dennoch von einigem Augenmass. Die öffentliche Aufregung war gross, die Bilder sind natürlich nicht im Sinne der Liga und der beiden Clubs, vor allem nicht aus Sicht des FC Basel, der an diesem Tag sportliche historisch geleistet hatte und zum fünften Mal in Serie Meister geworden war.
Die Schadensbilanz war dennoch überschaubar. Nachdem die Basler Fans mit dem Schlusspfiff auf den Platz gestürmt waren, um mehrheitlich ihr Team zu feiern, legten sich einige FCB-Anhänger mit Aarauern an. Das Scharmützel war nach Eingreifen von Sicherheitskräften beider Vereine und dem Einrücken von Polizeikräften auf das Spielfeld so schnell vorbei, wie es begonnen hatte.
Der FC Basel trägt kein organisatorisches Verschulden
Das Urteil der Disziplinarkammer nach schriftlichen Stellungnahmen aller Parteien und einer Verhandlung: In Aarau bleibt beim nächsten Gastspiel des FC Basel der Sektor für die Gästefans geschlossen. Das betrifft gleich die Startrunde am 19. Juli. Damit wird der FC Aarau bestraft mit Mindereinnahmen und der FC Basel ebenso, der ohne grösseren Support seiner Fans aus der Muttenzerkurve auskommen muss. Daneben wurden Bussen von 40’000 Franken gegen den FC Aarau und 25’000 Franken gegen den FC Basel verhängt.
Die Kommission unter Vorsitz von Daniele Moro hält in ihrem Urteil fest: «Der FC Aarau haftet zunächst kausal für Feuerzeugwürfe und den Wurf eines Bartisches aus dem Heimsektor gegen Anhänger des FC Basel. Zudem hat der Heimclub gegen seine Pflicht verstossen, für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen. Der Heimclub nahm mit dem Verzicht der Aufstellung einer Sicherheitslinie zum Spielfeldrand bei Spielschluss in Kauf, dass es zu einer Stürmung des Spielfelds und damit verbunden zu Ausschreitungen mit Verletzten kommen konnte.»
In Bezug auf den Gastclub sieht die Kommission den massiven Einsatz von pyrotechnischem Material und die Spielfeldinvasion durch Basler Anhänger sowie anschliessende Provokationen und Ausschreitungen mit Anhängern des FC Aarau als erwiesen an. Die Disziplinarkommission wirft dem FC Basel allerdings kein organisatorisches Verschulden vor. Das Sicherheitspersonal des FCB habe versucht, die Auseinandersetzungen zwischen den Gruppierungen zu verhindern.
» Die Meldung zum Urteil auf der Website der SFL
» Mitteilung der Kantonspolizei Aargau zum Spiel am 15. Mai 2014