Ist dies ein Test? 60-80

3 Linien (ca.) Manchmal reicht eine

Pascal Stauber (Bild: Keystone)

3 Linien (ca.) Manchmal reicht eine

Am Dienstag entschied das Zivilgericht Basel-Stadt im Fall der Orgelspielerin Babette Mondry, dass sie bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist Ende Juli 2015 den Orgelschlüssel der Peterskirche wieder besitzen und auch Universitätsgottesdienste begleiten darf. Für die von der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt (ERK) im November 2014 freigestellte Musikerin ist der Entscheid ein Erfolg.

Anders sieht dies allerdings die ERK, die als Kündigungsgrund «gravierende Zerwürfnisse» angibt. «Das Gericht hat unsere Freistellung insofern bestätigt, dass Frau Mondry keine Gemeindegottesdienste mehr begleiten darf – und Universitätsgottesdienste wird es wegen den Semesterferien nur noch wenige geben», sagt David Jenny, Mitglied des Kirchenrates und Grossrat der FDP. Natürlich wäre es der ERK lieber gewesen, wenn die Universitätsgottesdienste nicht vom Gericht verfügt worden wären, aber: «Es geht ja nur um drei Monate.» 

Laut Jenny ist unklar, ob die Kirche den Entscheid akzeptieren wird. Der Kirchenrat muss noch darüber befinden. Er persönlich tendiere dazu, das Ganze so stehen zu lassen. «Wenn wir den Entscheid anfechten, geht auch wieder viel Zeit verloren. Das bringt nicht so viel, zumal die gerichtliche Frist Ende Juli bereits endet.»



Nationalgoalie Pascal Stauber stand erstmals seit seinem Zehenbruch von Anfangs November wieder im Basler Tor.

mur hier ändern Nationalgoalie Pascal Stauber stand erstmals seit seinem Zehenbruch von Anfangs November wieder im Basler Tor. (Bild: Keystone)

Kirche bietet nur Aussprache an

An der Kündigung Babette Mondrys durch die Evangelisch-reformierte Kirche gebe es nichts zu rütteln, sagt David Jenny. Der Vorstand der reformierten Kirche Basel-Stadt will keine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen, um den Fall zu diskutieren. 286 Mitglieder haben dies per Unterschrift verlangt, nötig wären 150 gewesen. Die Erklärung von Jenny zu der Haltung: «Das Arbeitsverhältnis mit Babette Mondry fällt nicht in die Zuständigkeit der Kirchgemeindeversammlung, der Kirchenrat ist dafür verantwortlich. Deshalb kann eine Versammlung nicht einberufen werden.»

Dies ist ein Zwischentitel

Man biete einer kleineren Delegation um die Aktionstruppe von Babette Mondry jedoch eine Aussprache an, sagt Jenny: «Eine Aussprache im kleineren Kreis ist sinnvoller, dann können wir als Kirche auch mehr ins Detail gehen. Bedingung aber ist, dass es in diesem Gespräch nicht darum geht, ob Frau Mondry bei uns weiterbeschäftigt wird oder nicht.» Der Entscheid werde nicht rückgängig gemacht. «Wir bedauern, dass es so weit gekommen ist.» Die Kirche habe sich mit der Kündigung «sehr schwer» getan. Manchmal, sagt Jenny, gehe es aber leider nicht anders.

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