Sm’Aesch Pfeffingen und Neuchâtel Université legen Rekurs dagegen ein, dass ihre Spiele gegen Voléro Zürich verschoben worden sind. Jetzt ist auch die Nationalliga A im Frauen-Volleyball ein Fall für die Juristen.
Dass der Schweizer Spitzenfussball ein lohnendes Feld für Juristen ist, daran hat sich der Sportkonsument in Zeiten von Präsidenten wie Christian Constantin und Bulat Tschagajew gewöhnt. Jetzt hat auch der Frauen-Volleyball in der Schweiz seinen Rechtsstreit. Es geht um terminlich verschobene Spiele des Spitzenclubs Voléro Zürich, die Angst anderer Clubs, die Finalrunde zu verpassen und die Auslegung eines Reglements.
Streitpunkt sind vier Partien, die Voléro kurzfristig verschieben konnte, weil fünf ausländische Spielerinnen bei ihren Nationalteams engagiert sind. Am Dienstag, 25. Oktober reichte Voléro beim Zentralvorstand von Swiss Volley den Antrag ein, die kommenden vier Begegnungen erst zu einem späteren Zeiptunkt spielen zu dürfen. Bereits am Donnerstag darauf gab der Zentralvorstand seine Zusage.
Die Termin-Änderungen aber passen Sm’Aesch Pfeffingen und Neuchâtel gar nicht. Beide sollten im fraglichen Zeitraum gegen Voléro antreten. Und beide sehen sich durch die Spielverschiebungen benachteiligt. Dies, weil Voléro vor dem Verschiebungsgesuch bereits mehrere Partien ohne die bei ihren Nationalteams engagierten Ausländerinnen gespielt hatte. Zwei davon gingen überraschenderweise verloren, jene gegen Schaffhausen und Franches-Montagnes.
Da Voléro grundsätzlich als Über-Team der Liga gilt, werden diese Niederlagen von Neuchâtel und Sm’Aesch als Wettewerbsverzerrung betrachtet. Der Tenor: Schaffhausen und Franches durften gegen ein geschwächtes Voléro punkten. Uns aber wurde diese Chance vorenthalten, wir müssen dann wieder spielen, wenn die Zürcherinnen in Bestbesetzung antreten.
Sm’Aesch und Neuchâtel haben deshalb Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. Behandelt ist der noch nicht. Bei ihrem Einspruch stützen sich die beiden Clubs auf das Reglement von Swiss Volley. Dieses besagt unter Artikel 143, Spielverschiebungen seien zu bewilligen bei «Aufgeboten ausländischer Spieler für Welt-, Kontinentalmeisterschaftsspiele und Olympische Spiele». Die fünf Ausländerinnen von Voléro aber sind bloss in der Vorqualifikation für die Olympischen Spiele engagiert.
Hilfestellung vom europäischen Verband
Der Zentralvorstand sieht das natürlich etwas anders. Für ihn ist die Vorqualifikationen ein Bestandteil der Spiele von 2012 in London. Präsident Christoph Stern hat sich vom Europäischen Volleyballverband extra eine Bestätigung dieser Interpretation zusenden lassen. Der Rekurs von Neuchâtel und Sm’Aesch dürfte unter diesen Voraussetzungen bei der Rekurskommission einen schweren Stand haben.
Für Werner Schmid, den Präsidenten von Sm’Aesch, bleibt so oder so ein schaler Nachgeschmack. Für ihn hat Voléro nur wegen der Niederlagen gegen Schaffhausen und Franches um die Verschiebung der späteren Spiele ersucht: «Sie haben wohl gedacht, dass es auch ohne die Nationalspielerinnen geht. Und als das nicht der Fall war, hatten sie Angst, dass ihnen die Felle davon schwimmen.»
In der laufenden NLA-Meisterschaft kann es durchaus auf einzelne Punkte ankommen, wenn es darum geht, welche sechs Teams sich für die Finalrunde qualifizieren. Voléro gilt eigentlich auf Tabellenrang eins gesetzt. Dahinter kommen sechs Vereine, die ähnlich stark besetzt sind. Was bedeutet, dass ein ambitioniertes Team die Finalrunde verpassen wird. Da kann ein nicht einkalkulierter Sieg gegen ein geschwächtes Voléro tatsächlich dabei helfen, das Saisonziel zu erreichen.