Baubeginn des Claraturms verzögert sich weiter

Der Immobilienfonds UBS Sima muss sich weiter gedulden: Das Bauprojekt des Claraturms muss zum zweiten Mal die Hürde eines Bundesgerichtsentscheids überwinden. 

Das Neubauprojekt des Claraturms landet zum zweiten Mal vor dem Bundesgericht. (Bild: Visualisierung: Morger Architekten/Montage: Nils Fisch)

Eigentlich sollte der 96 Meter hohe Turm an der Ecke Clarastrasse/Riehenring bereits stehen. 2013 wurde der Bebauungsplan nach einer hitzig geführten Debatte in einer Volksabstimmung abgesegnet, September 2014 war als Zeitpunkt für den Baubeginn, Frühling 2017 für die Eröffnung vorgesehen.

Doch Andreas Bernauer, einstiger Wirt der inzwischen geschlossenen Pianobar am Standort des Neubauprojekts, führte nach der verlorenen Referendumsabstimmung den Kampf gegen den Claraturm weiter. Zuerst zog er den Bebauungsplan erfolglos durch alle Gerichtsinstanzen, dann stieg er in den Rechtsstreit gegen die am 8. Juli 2016 erteilte Baubewilligung.

Auch dieser Streit wird vor Bundesgericht landen. Beim Appellationsgericht ist Bernauer im August abgeblitzt, am 27. September zog er diesen Entscheid weiter. Dem Bauherrn Immobilienfonds UBS Sima bleibt also nichts übrig als weiter abzuwarten. Wie die Medienstelle der UBS auf Anfrage mitteilte, wurden die Mietverträge in den vom geplanten Abbruch betroffenen Liegenschaften am Riehenring 63 bis 75 bis 30. Juni 2018 verlängert.

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