Bundesgericht erteilt Auto-Lobby einen Korb

In der Sevogelstrasse im Gellert gilt künftig Tempo 30. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Autoverbände ab. 

Grünes Licht des Bundesgerichts: In der Sevogelstrasse wird Tempo 30 eingeführt.

Niederlage für die Auto-Lobby: Die Sevogelstrasse im Gellert wird Tempo-30-Zone. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Automobilclubs (ACS) und des Touring Club Schweiz (TCS) ab.  «Tempo 30 ist somit auch auf verkehrsorientierten Strassen zulässig», teilt das Bau- und Verkehrsdepartement mit. Mit dem Entscheid würden insbesondere die Schulwege sicherer, was einem Anliegen der betroffenen Eltern entsprechen würde.

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts geht ein jahrelanger Konflikt zu Ende: Im Sommer 2015 gab das Bau- und Verkehrsdepartement bekannt, in der Sevogelstrasse Tempo 30 einführen zu wollen. Die Autoverbände reichten daraufhin einen Rekurs ein, der im Herbst 2016 vom Appellationsgericht abgelehnt wurde.

Das Bau- und Verkehrsdepartement ist über den Entscheid des
Bundesgerichts erleichtert: «Er ist wegweisend für die Einrichtung weiterer Tempo-30-Abschnitte auf verkehrsorientierten Strassen zugunsten der
Sicherheit und des Lärmschutzes in den Wohnquartieren», heisst es in der Mitteilung.

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