In der Schweiz kann man seit knapp einem Jahr legales Gras kaufen. Allerdings nur solches, dessen THC-Gehalt – das ist der berauschende Wirkstoff – unter einem Prozent liegt. Inzwischen haben sich in Basel bereits Coffeeshops für Raucher von sogenannten CBD-Joints oder -Zigaretten etabliert.
Was in der Schweiz legal ist, ist es in Deutschland aber noch lange nicht. Die dortigen Behörden machen keinen Unterschied, ob der THC-Gehalt nun über oder unter dem berauschenden Prozent liegt.
Wer also Rauch-Hanf oder Hanf-Zigaretten nach Deutschland ausführt, macht sich in jedem Fall strafbar, warnt die deutsche Generalzolldirektion in einer Medienmitteilung und rät deshalb «dringend von der Einfuhr der Schweizer Hanf-Zigaretten nach Deutschland ab».
Auch wer im Logo des deutschen Zolls eine Hanf-Zigarette entdeckt, darf sich nicht zur Ausfuhr des nur in der Schweiz legalen Hanfs verleiten lassen.