Es ist paradox: In der Rheingasse mit den zahlreichen Boulevard-Beizen darf es gemäss dem derzeitigen Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) weniger lang lärmig sein als im angrenzenden Schafgässlein. Und in der Schneidergasse mit den traditionellen Altstadtbeizen Hasenburg und Gifthüttli muss es ruhiger sein als in der Sattelgasse, wo es keine Boulevardgastronomie gibt.
In der Wohnzonen-Stufe II, der zum Beispiel eben die Rheingasse zugeordnet ist, ist werktags draussen um 22 Uhr Feierabend, während die Lärmempfindlichkeitsstufe III eine Bewirtung bis 23 Uhr erlauben würde. Die absurde Folge: In Gassen mit Boulevard-Beizen muss früher Schluss gemacht werden als in angrenzenden Gebieten, wo sich keine Tische im Freien befinden.
Solche Unterschiede soll es künftig nicht mehr geben: Die Regierung will die Basler Innenstadt flächendeckend der Empfindlichkeitsstufe III zuordnen, wie sie vor einem Monat mitteilte. Dagegen regt sich nun Widerstand seitens der Anwohnerschaft, obwohl die Erhöhung der Empfindlichkeitsstufe gemäss der Regierung kein genereller Freipass für längere Boulevard-Öffnungszeiten sein soll.
Mehr Einsprachen als bei Zonenplanrevision
Wie Daniel Hofer, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartements (BVD), der TagesWoche sagt, sind gegen die geplante Änderung im LESP Innenstadt insgesamt 82 Einsprachen eingegangen – eine beachtliche Zahl. «Das ist eher viel», sagt Hofer und zieht einen Vergleich: «Bei der Zonenplanrevision, von der die ganze Stadt betroffen ist, waren es 30 Einsprachen.»
Und es ist gut möglich, dass noch weitere Einsprachen beim BVD auf dem Tisch landen werden. Zwar läuft die Frist am Dienstag, 19. Dezember, ab, doch bei Einsprachen zählt das Datum des Poststempels.
«Wir werden nun alle Einsprachen anschauen», sagt Hofer. Ursprünglich war geplant, dass der Grosse Rat im kommenden Jahr über den neuen Plan befindet. Ob dies nun trotz der zahlreichen Einsprachen möglich sei, werde sich zeigen.
In welcher «Lärmzone» wohne ich? Wählen Sie auf www.stadtplan.bs.ch/geoviewer im Menü rechts das Thema «Lärmempfindlichkeitsstufenplan».