Gleiche Lärmstufe für die ganze Innenstadt

In der Rheingasse darf weniger Lärm sein als im angrenzenden Schafgässlein. Solche Unterschiede soll es in Zukunft nicht mehr geben. Die Regierung will die Basler Innenstadt flächendeckend der Empfindlichkeitsstufe III zuordnen. 

In der Rheingasse soll künftig dieselbe Lärmempfindlichkeitsstufe gelten wie in der unmittelbaren Umgebung. (Bild: www.advaentsgass.ch)

Lärmempfindlichkeitsstufenplan ist ein kompliziertes Wort. Kompliziert ist auch das Bild, das er für die Innenstadt vermittelt. So darf im Martinsgässli mehr Lärm sein als in der Martinsgasse. In der Schneidergasse mit den traditionellen Altstadtbeizen Hasenburg und Gifthüttli muss es ruhiger sein als in der Sattelgasse, wo es keine Boulevardgastronomie gibt. Und auch die vieldiskutierte Boulevardmeile Rheingasse ist einer niedrigeren Lärmempfindlichkeitsstufe zugeordnet als die unmittelbar angrenzenden Gassen.

Die absurde Folge dieser Abstufung ist, dass in Gassen mit Boulevard-Beizen früher Schluss gemacht werden muss als in angrenzenden Gebieten, wo sich keine Tische im Freien befinden. In der Wohnzonen-Stufe II, der zum Beispiel eben die Rheingasse zugeordnet ist,  ist werktags draussen um 22 Uhr Feierabend, während die Lärmempfindlichkeitsstufe III eine Bewirtung bis 23 Uhr erlauben würde.

Der Flickenteppich des Lärmempfindlichkeitsstufenplans.

Mit dieser zum Teil schwer nachvollziehbaren Unterscheidung soll nun Schluss sein. Die Regierung möchte den gesamten Innenstadt-Bereich neu der Empfindlichkeitsstufe III unterordnen. Sie erfüllt somit einen Auftrag des Grossen Rats, der im März eine entsprechende Motion von FDP-Grossrat Stephan Mumenthaler überwiesen hatte

Der neue Stufenplan für die Innenstadt wird vom 20. November bis 19. Dezember öffentlich aufgelegt. Je nach dem, wie viele Einsprachen eingebracht werden, wird der Rat voraussichtlich im kommenden Jahr über den neuen Plan abstimmen, teilt die Regierung mit.

Mehr Lärm, aber …

Die Erhöhung der Lärmempfindlichkeitsstufe ist aber kein genereller Freipass für längere Boulevard-Öffnungszeiten. Die Regierung verweist auf die Lärmschutzverordnung des Bundes, die Fall für Fall eine Einzelabwägung vorschreibe. «Dabei stellt die erhöhte Lärmempfindlichkeitsstufe ein Beurteilungskriterium unter mehreren dar, wenn es etwa um die Frage der Öffnungszeiten geht», teil sie mit.

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