Die Verunsicherung im Basler Polizeikorps ist gross. Nach dem Wirbel um den Sicherheitsassistenten Y.S., der im grossen Stil ohne rechtliche Grundlage Personen- und Fahndungsdaten abgefragt haben soll, stehen die Polizisten unter verschärfter Beobachtung. Ihre Zugriffe auf die umfassenden Datenbanken werden überwacht, Vergehen geahndet.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt Informationen der TagesWoche, wonach die internen Ermittler nach dem Fall Y.S. wieder fündig geworden sind. Gleich zwei Strafuntersuchungen wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und der Amtsgeheimnisverletzung sind derzeit im Gang. Eine Polizistin wurde Mitte Mai wegen Datenvergehen vom Dienst suspendiert, ein zweiter Polizist Mitte Juli.
Polizisten müssen nachsitzen
Um weitere Rechtsfälle zu vermeiden, arbeitet die Leitung der Kantonspolizei derzeit an einer Schulung zum Umgang mit sensiblen Daten. In den nächsten Wochen soll jeder Mitarbeitende der Polizei diese Schulung durchlaufen müssen, erklärt das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage.
Zudem sollen die umfassenden Zugriffsrechte der Polizeimitarbeiter auf allerlei Fahndungs- und Personendaten eingeschränkt werden. Derzeit wird das Zugriffskonzept überarbeitet. Künftig soll es regelmässig Stichproben geben, ob sich die Polizisten bei ihren Datenbankabfragen an die Regeln halten.
Die Reform geht auf eine Untersuchung des Zürcher Verwaltungsrechtlers Felix Uhlmann zurück, der im Auftrag von Sicherheitsdirektor Baschi Dürr die Causa Y.S. aufgearbeitet hat und dabei auf gravierende Missstände gestossen ist.