Entgegen der Forderung der Tierschützer vom Gnadenhof Papillon dürfen Pferde definitiv weiterhin an der Fasnacht eingesetzt werden. Trotzdem trägt das Engagement der Kampagne bereits nach einem Jahr erste Früchte. Schon an dieser Fasnacht sollen die Pferde strenger überwacht werden. Das teilten das Comité und der Kantonstierarzt den Pferdehaltern gestern mit.
Gruppen, die ein Pferd vor ihre Chaisen spannen möchten, müssen genauere Angaben zu den Tieren und Kutschern liefern. Die Lenker der Chaisen müssen eine Ausbildung und eine Fahrlizenz für Kutschen haben. Und die Tiere müssen eindeutig identifizierbar sein.
Ausserdem überprüft der Kantonstierarzt die Cortège-Route auf besondere Belastungen für die Tiere. Während der Fasnacht gibt es für Pferde mindestens zehn neue Pausenzonen, wo Platztierärzte die Tiere unter die Lupe nehmen.