Die Strafen – unter anderem wegen Freiheitsberaubung, mehrfacher Entführung, Raub, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Angriff – wurden in allen Fällen bedingt ausgesprochen. Die Probezeit beträgt zwischen zwei und vier Jahren.
Die höchste Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt auf vier Jahre erhielt eine 30-jährige Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte neben dem Vorfall in der Wohngenossenschaft an der Wasserstrasse auch Delikte bei Zusammenrottungen Linksradikaler in Basel und Zürich in die Anklage gepackt. Eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe muss die Verurteilte nun bezahlen.
In den übrigen Fällen, in denen das Strafgericht eine Freiheitsstrafe aussprach, wurde diese auf neuneinhalb bis zwölfeinhalb Monate ausgesprochen.
Anklage wegen umstrittener Videobilder
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage vor allem auf Videobilder abgestellt, welche die vertriebenen Russen mit einer versteckten Kamera aufgezeichnet hatten. Die Verteidiger hatten in einer zum Teil chaotisch verlaufenen Verhandlung vergeblich darauf plädiert, dass diese Aufnahmen als Beweismaterial nicht zugelassen werden dürften.
Die rausgeschmissenen Russen hatten sich erst als Privatkläger in die Verhandlung einbringen wollen, sind dann aber nicht aufgetaucht. So konnten sie auch nicht als Zeugen befragt werden.
Gegen die Zulassung des Videos als Beweismaterial ist eine Beschwerde beim Appellationsgericht hängig.