Die Rheintalstrecke soll ab dem 2. Oktober wieder befahrbar sein, fünf Tage früher als geplant. Das teilte die Deutsche Bahn (DB) am Donnerstag mit. Die für den gesamten europäischen Bahnverkehr wichtige Nord-Süd-Verbindung ist seit dem 12. August wegen einer Baupanne gesperrt. Damals hatten sich beim Tunnelbau bei Rastatt die Schienen abgesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. Seither bringen Busse Bahnreisende weiter.
Bund ergreift weitere Massnahmen
Am Donnerstag gab es eine weitere Sperrung auf der viel befahrenen Strecke, etwas südlich von der bereits gesperrten Strecke bei Rastatt: Ein umgestürzter Baum legte am Morgen die Bahnstrecke bei Emmendingen in beiden Richtungen für Stunden lahm. Nach Angaben der Bahn fiel ein Baum aus einem Privatgelände auf die Oberleitung. Die Rheintalstrecke nördlich von Freiburg wurde in beiden Richtungen für Stunden gesperrt.
Die Sperrung bei Emmendingen sollte noch am Donnerstag wieder aufgehoben werden. Verletzt wurde niemand. Die Bahnsperrung sorgt nicht nur für Unmut bei Reisenden. Auch Güterverbände sind sauer. Sie sprechen von «riesigen Löchern in den Kassen» wegen der Sperrung.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat aus diesem Grund beschlossen, den Operateuren im kombinierten Schienengüterverkehr zusätzliche Abgeltungen auszurichten, wie es am Donnerstag mitteilte. Dies federe die negativen Auswirkungen des Streckenunterbruchs ab. Verminderten Umsätzen stünden derzeit höhere Kosten gegenüber.
Ab sofort würden deshalb die abgeltungsberechtigten Mengen auf Ausweichrouten erhöht. Zudem würden Züge und Sendungen, die via Brenner oder andere Alpenübergänge im Ausland umgeleitet werden, abgegolten, schrieb der Bund.
Nachtragskredit geplant
Die Betriebsabgeltung auf den von der Sperre betroffenen alpenquerenden Transporte werde um 300 Franken pro gefahrenen Zug erhöht. Der Bund erwartet, dass die Unternehmen einen bedeutenden Teil der zusätzlichen Mittel zur finanziellen Entlastung an die Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter reichen.
Auch nach Umsetzung dieser Massnahmen wird der Kredit von rund 150 Millionen Franken zur Abgeltung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs im Jahr 2017 nicht ausgeschöpft werden, wie das BAV prognostiziert. Da eine direkte Übertragung des Kreditrests auf das Folgejahr nicht möglich ist, plant das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), den Bundesrat für 2018 um eine Kreditaufstockung im Rahmen des Nachtragskreditverfahrens zu ersuchen.
Dadurch würde erreicht, dass der seit längerem geplante schrittweise Abbau der Abgeltungen im nächsten Jahr moderat ausfallen würde. Dies würde es dem Schienengüterverkehr durch die Alpen ermöglichen, sich nach der einschneidenden Sperrung der Rheintalstrecke wieder im Markt zu verankern und entstandene Verluste wettzumachen. Ein Nachtragskredit müsste im Januar 2018 vom Bundesrat und im Juni 2018 vom Parlament genehmigt werden.