Trotz Leinenpflicht: im Allschwiler Wald laufen Hunde frei herum

Wegen der Brutzeit dürfen Hunde im Kanton Basellandschaft derzeit nur angeleint in den Wald. Theoretisch. Einige Hundehalter halten sich nicht daran – andere sehen den Sinn der Übung nicht.

Eingeschränkte Freiheit auf acht Pfoten.

Dass Hunde lieber ohne Leine herumtollen, weiss jeder. Doch nicht jeder scheint zu wissen, dass sie zwischen April und Juli in Waldgebieten an die Leine gehören. Es ist die Zeit der Jungtiere – und jeder freilaufende Hund bedeutet Gefahr oder zumindest Störung für die Wildtiere. Trotzdem sieht man immer wieder leinenlose Hunde im Wald. Wird das Gesetz absichtlich ignoriert? Die Suche nach Antworten führte uns in den Allschwiler Wald.

Dort sind am sonnigen Freitagmorgen viele Jogger und Spaziergänger unterwegs. Auf die Hunde-Thematik angesprochen machen sie alle ähnliche Aussagen. Man weiss vom Gesetz, aber jeder und jede der Befragten sieht hin und wieder Hundehalter, die sich nicht an die Vorgabe halten.

Wenig Verständnis

Dabei sind die Vorschriften nicht zu übersehen: Hier, beim Start des Vitaparcours kurz hinter der Endstation des 8er-Trams, hängt das Infoblatt mit den Worten: «Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen» mit dem entsprechenden Gesetzesartikel.

Klare Ansage: Hunde gehören derzeit an die Leine.

Manche der Befragten sehen den Sinn des Gesetzes nicht ein. Sie finden, eine Leinenpflicht stelle eine Einschränkung des Hundes dar. Ein älterer Herr mit Hund meint ebenfalls, die Leinenpflicht sei unnötig: Schliesslich habe er seinen Hund im Griff. Während er dies sagt, erspäht sein Liebling einen anderen Hund – und reisst bellend an der Leine.

Bei jedem Gesetz gebe es Leute, die sich nicht daran halten, sagt Holger Stockhaus, Jagdverwalter beim Amt für Wald des Kantons Basellandschaft. Man setze deshalb auf Aufklärungsarbeit, um möglichst viele Hundehalter daran zu erinnern, dass ihre Tiere in dieser Zeit an die Leine gehören. Gemeindearbeiter und Jagdaufsicht würden zudem Kontrollen durchführen. Es brauche diese Gesetzgebung, sagt Stockhaus: «Nur so kann man die Tiere vor Hunden schützen.»

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